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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Barrierefreiheit - Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Brandenburger Polizeidienststellen

28. September 2026Dokument 8/3487 · WP 8Brandenburg
Uwe Adler, Andreas Noack
BarrierefreiheitPolizeidienststellenbauliche BarrierefreiheitGebärdendolmetscherInternetwache

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Polizeidienststellen im Land Brandenburg. Die Fragesteller verweisen darauf, dass nach § 50 der Brandenburgischen Bauordnung und § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg öffentlich zugängliche bauliche Anlagen von Landesbehörden barrierefrei sein müssen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitäts-, Seh- oder Höreinschränkungen, die öffentlich zugängliche Polizeidienststellen im Land Brandenburg aufsuchen, sowie die jeweiligen Polizeidirektionen, -inspektionen und -reviere in den Landkreisen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: 1) Welche Polizeidienststellen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich (aufgeschlüsselt nach Landkreisen/Dienststellen)? 2) Woran mangelt es bei den betroffenen Dienststellen baulich und kommunikativ? 3) Welche Planungen/Investitionen für 2026/2027 gibt es zur Verbesserung? 4) Welche Landesmittel bzw. Bundesmittel aus dem Sondervermögen stehen zur Verfügung und wie ist der Planungsstand? 5) Wie oft wurde die bauliche Beratung aus dem behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0 genutzt und wie werden Landesbehindertenbeauftragte und -beirat einbezogen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Von 81 erfassten Dienststellen der Landespolizei sind 53 Standorte vollständig barrierefrei, 28 sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich (Stand Mai 2026, Aufschlüsselung in der Anlage). Mängel betreffen vor allem historische Alt- und Bestandsgebäude: nicht barrierefreie Haupteingänge mit Stufen, fehlende Aufzüge, ungeeignete Türbreiten und fehlende behindertengerechte Sanitäranlagen. Barrierefreiheit wird im Rahmen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie umfangreichen Sanierungen sukzessive durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen nachgerüstet. Bei kommunikativen Bedarfen (Seh- oder Hörbeeinträchtigungen) werden im Einzelfall mobile Hilfsmittel, Unterstützung vor Ort oder Gebärdendolmetscher hinzugezogen; ergänzend wird auf die Online-Internetwache verwiesen. Aktuell werden an drei Liegenschaften Barrierefreiheits-Maßnahmen vorbereitet bzw. umgesetzt: LKA-Außenstelle/Polizeidirektion Süd Cottbus (Bonnaskenplatz), Polizeiinspektion Herzberg (Elster), Polizeirevier Nauen. Aus dem Sondervermögen des Bundes sind Maßnahmen am Polizeirevier Kyritz und am Polizeirevier Herzberg (Elster) in baulicher Planung, Umsetzung für 2027–2029 vorgesehen. Die Beratungsstelle Bauliche Barrierefreiheit in Brandenburg (Kooperation Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mit der Brandenburgischen Architektenkammer) nahm im September 2024 ihre Arbeit auf; seither gingen 53 Anfragen ein, überwiegend von Planungs- und Architekturbüros, privaten Bauherren und kommunalen Beauftragten. Das Beratungskonzept wurde gemeinsam mit der damaligen Landesbehindertenbeauftragten, der Vorsitzenden des Landesbehindertenbeirates sowie den Architekten- und Ingenieurkammern erarbeitet; die Beratung selbst erfolgt durch ein Expertenteam der Bauberufskammern.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1267 (Drucksache 8/3330) von den Abgeordneten Uwe Adler und Andreas Noack (SPD-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache (8/3487) vor, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Anlage mit Stand 07.05.2026 listet alle 81 Dienststellen einzeln mit Status (barrierefrei: ja/nein/im Umbau) auf. Genannte Zahlen: 53 von 81 Dienststellen vollständig barrierefrei, 28 nicht oder eingeschränkt barrierefrei, 53 Anfragen bei der Beratungsstelle seit September 2024. Rechtsgrundlagen: § 50 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 3 Abs. 3 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (BbgBGG), behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 (2023–2027).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3487, Wahlperiode 8, eingereicht 28. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.