❓ Öffentlicher Personennahverkehr - Autonom fahrender ÖPNV in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller greifen Berichte auf, wonach das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) mit Tesla über einen möglichen Einsatz autonomer bzw. fahrerloser Shuttles im ländlichen Raum Brandenburgs spricht. Sie fragen nach dem Stand dieser Gespräche, möglichen Anbietern, rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf den bestehenden ÖPNV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob autonome Shuttles den ÖPNV ergänzen oder langfristig konventionelle Bus- und Rufbusleistungen ersetzen könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der ländliche Raum Brandenburgs mit geringer ÖPNV-Nachfrage, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, bestehende Rufbus- und Busangebote sowie deren Betreiber und Aufgabenträger, und potenziell das Unternehmen Tesla als möglicher Anbieter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: seit wann und auf wessen Initiative Gespräche mit Tesla laufen, wie viele Kontakte es gab und wer daran teilnahm, welche Ergebnisse und Konzepte vorliegen, ob weitere Unternehmen kontaktiert wurden, nach welchen Kriterien Anbieter bewertet werden, welche Einsatzgebiete und Zeitpunkte für ein Pilotprojekt geprüft werden, welcher Automatisierungsgrad und Fahrzeugtyp angestrebt wird, ob eine Aufsichtsperson vorgesehen ist, welche Erkenntnisse aus einem Tesla-Pilotprojekt in der Vulkaneifel ausgewertet wurden, welche Vollkosten je Fahrzeugkilometer zugrunde gelegt werden, wer die Kosten trägt, welches Einsparpotenzial bei Personalkosten erwartet wird, wie eine Integration ins Rufbus-System erfolgen soll, welche Infrastruktur- und Barrierefreiheitsanforderungen gelten, wer bei Unfällen haftet, wie ein späterer Anbieterwechsel ermöglicht werden soll und ob autonome Shuttles den ÖPNV nur ergänzen oder bestehende Leistungen ersetzen sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, der mögliche Einsatz autonomer Shuttles sei mit Tesla im Rahmen unterschiedlicher Gespräche besprochen worden, die Überlegungen befänden sich in einer frühen Phase; konkrete Ergebnisse oder Konzepte lägen nicht vor. Mit keinen weiteren Unternehmen stehe das MIL in Kontakt. Zu Kriterien, Einsatzgebieten, Zeitpunkt, Automatisierungsgrad, Fahrzeugtyp, Aufsichtsperson und Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt in der Vulkaneifel lägen keine Informationen vor. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung existiere nicht, ebenso keine Angaben zu Vollkosten je Fahrzeugkilometer für Shuttle oder Rufbus. Kostenträger seien in der Regel die Auftraggeber. Zu Einsparpotenzialen bei Personalkosten, zur Integration ins Rufbus-System des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und zu betroffenen Buskilometern lägen keine Informationen vor. Es gebe kein Regelwerk zu infrastrukturellen Voraussetzungen für autonome Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum und keine Standards zu Kommunikation, Schnittstellen oder Datenformaten. Zu Haftungsfragen verweist die Landesregierung auf zivilrechtliche Vorschriften, als Anspruchsgrundlagen kämen § 7 StVG, § 18 StVG, § 823 BGB, das ProdHaftG und § 1b StVG in Betracht. Zu einem möglichen Anbieterwechsel könnten derzeit keine Angaben gemacht werden; dies sei vom jeweiligen Auftraggeber zu prüfen. Die Landesregierung sieht autonome Shuttles als mögliches ergänzendes Element des ÖPNV; über die konkrete Ausgestaltung und bestehende Verkehrsangebote entschieden die zuständigen Aufgabenträger. Die Einschätzung des Verkehrsministers zu einem perspektivisch flächendeckenden Einsatz beruhe laut Landesregierung auf der Erprobung automatisierter Shuttleverkehre sowie der technischen und rechtlichen Entwicklung, unter Voraussetzung erforderlicher Zulassungen und eines sicheren, wirtschaftlichen Betriebs.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Heiko Gehring und Daniel Münschke (AfD-Fraktion) unter der Drucksachen-Nr. 8/3306; die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache 8/3488 vor. Die Antwort wurde namens der Landesregierung vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Zu den meisten Fragen (u. a. Ergebnisse der Tesla-Gespräche, Wirtschaftlichkeit, Vollkosten, Pilotprojekt-Erkenntnisse, Personalkosten-Einsparung, Integration ins Rufbus-System) erklärt die Landesregierung, dass keine Informationen vorliegen. Die Landesregierung verweist bei Haftungsfragen auf § 7 StVG, § 18 StVG, § 823 BGB, ProdHaftG und § 1b StVG. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf einen Bericht von rbb24 vom 25.08.2026 über Äußerungen des Verkehrsministers zu einem autonomen Shuttle-ÖPNV.