❓ Kulturförderung - Nachhaltige Absicherung der zusätzlichen Kultur- und Theatermittel über das Jahr 2027 hinaus und Auswirkungen auf den Theaterrahmenvertrag
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller greifen die im Juli 2024 angekündigte Erhöhung der Theater- und Kulturmittel um 8 Millionen Euro (von 22 auf 30 Millionen Euro jährlich) auf und fragen nach deren dauerhafter struktureller Absicherung über das Jahr 2027 hinaus, insbesondere im Hinblick auf die für Dezember anstehende Neuverhandlung des Theaterrahmenvertrags (TORV), da die laufenden Verträge Ende 2026 auslaufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Theater, Orchester und vergleichbare Einrichtungen in Brandenburg, insbesondere die Brandenburger Theater GmbH mit den Brandenburger Sinfonikern, das Staatstheater Cottbus, das Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt (Oder), die Uckermärkischen Bühnen Schwedt und die Neue Bühne Senftenberg sowie die jeweiligen Kommunen und Landkreise.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage erkundigt sich unter anderem: über welche Haushaltstitel die zusätzlichen 8 Millionen Euro bereitgestellt werden; wie die Landesregierung diese Mittel über 2027 hinaus dauerhaft finanziell und rechtlich absichern will; wie die Mittel in die Verhandlungen zum neuen Theaterrahmenvertrag einfließen; ob eine Garantie für eine dauerhafte strukturelle Erhöhung ab 2028 besteht; sowie standortspezifisch nach den Auswirkungen auf das Brandenburger Theater (inklusive Wasserschaden und Intendanzausschreibung), das Staatstheater Cottbus, das Staatsorchester Frankfurt (Oder), die Uckermärkischen Bühnen Schwedt und die Neue Bühne Senftenberg.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die 8 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2027/2028 im Haushaltstitel 20 030 613 17 „Theater- und Orchesterpauschale“ veranschlagt sind (Erhöhung von 22 auf 30 Millionen Euro), finanziert aus einer Vorwegentnahme der kommunalen Finanzausgleichsmasse nach § 5 Abs. 1 BbgFAG. Die dauerhafte Verankerung soll durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des BbgFAG erfolgen, das die Erhöhung unbefristet in § 5 Abs. 1 BbgFAG festschreiben soll; eine dynamische Anpassung der Mittel ist jedoch nicht vorgesehen. Die Verteilung der Mittel auf einzelne Einrichtungen und Landkreise ist laut Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Zum Brandenburger Theater erklärt die Landesregierung, dass Gespräche zur Finanzierung ab 2027 laufen und die unklare Gesamtfinanzierung ein wesentlicher Grund für die Aussetzung der Intendanz-Ausschreibung sei; zum Wasserschaden von rund 1,4 Millionen Euro sei das Land bislang nicht um finanzielle Unterstützung gebeten worden. Zu Cottbus, Frankfurt (Oder), Schwedt/Oder und Senftenberg verweist die Landesregierung auf laufende Gespräche mit Einrichtungen und Kommunen und gibt an, die Fragen derzeit nicht konkret beantworten zu können.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1263 (Drucksache 8/3318) vom Abgeordneten Reinhard Simon (WfB-Gruppe); die Antwort der Landesregierung liegt mit Drucksache 8/3489 vor (eingegangen 29.09.2026, ausgegeben 05.10.2026). Genannt werden die Erhöhung von 22 auf 30 Millionen Euro jährlich, der Haushaltstitel 20 030 613 17, die Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 BbgFAG sowie das geplante Zehnte Gesetz zur Änderung des BbgFAG. Für das Brandenburger Theater wird ein Sanierungsbedarf von rund 1,4 Millionen Euro infolge eines Wasserschadens Ende 2025 genannt. Die Landesregierung gibt an, dass der Verteilungsprozess der zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Einrichtungen und Landkreise zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht abgeschlossen ist.