❓ Landwirtschaftsbetrieb - Tierschutzrechtliche Vorwürfe gegen einen Entenmastbetrieb bei Storkow - Kontrolltiefe und Konsequenzen des behördlichen Vollzugs
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt einen Entenmastbetrieb bei Storkow (Landkreis Oder-Spree), gegen den eine Tierrechtsorganisation 2023 und erneut Ende 2025/Anfang 2026 mittels heimlich installierter Kameras Tierschutzverstöße dokumentiert haben soll. Die Fragesteller wollen wissen, wie die Behörden nach dem ersten Vorfall kontrolliert haben und warum es laut den Vorwürfen zu einer Wiederholung kam. Die Landesregierung antwortet mit einer Übersicht der durchgeführten Kontrollen und dem Stand des Ermittlungsverfahrens.
👥 Wer ist betroffen?
Der betroffene Entenmastbetrieb (Entenmast Geflügel Cairina 2000 Czaskowski GbR) in Storkow, das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree (ALVL LOS), die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sowie die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch e.V.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich u.a. nach: der rechtlichen Bewertung der Verwertbarkeit heimlich aufgenommenen Videomaterials als Beweismittel; dem Sachstand des Ermittlungsverfahrens seit der Strafanzeige vom 13.01.2026; den seit Februar 2026 vom Veterinäramt angeordneten oder geprüften Maßnahmen; den zwischen 2024 und Februar 2026 durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnissen; der Überprüfung der Wirksamkeit der nach dem ersten Verfahren angeordneten Mitarbeiterschulung; den Gründen für die laut den Fragestellern erneute, umfangreichere Wiederholung der Missstände; der fachlichen Grundlage der seinerzeitigen strafrechtlichen Einordnung als 'unterer strafrechtlicher Bereich'; geplanten strukturellen Maßnahmen über eine erneute Schulung hinaus; der Umsetzung des vom Betrieb im März 2026 vorgelegten Maßnahmenkatalogs; der Personalausstattung des zuständigen Veterinäramts; und einer möglichen landesweiten Auswertung vergleichbarer Vollzugsfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Rechtswidrig privat hergestellte Bildaufnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung (u.a. BGH-Beschluss vom 18.08.2020) grundsätzlich als Beweismittel im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertbar, die Bewertung im Einzelfall obliegt den Gerichten. Am 13.01.2026 ging bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eine Strafanzeige von Animal Rights Watch e.V. ein; die Ermittlungen dauern an. Seit Februar 2026 ergaben Kontrollen und unangekündigte Kontrollen während des Verladens durch das ALVL LOS keine Verstöße; am 17.06.2026 fand in Anwesenheit einer amtlichen Tierärztin eine erneute Mitarbeiterschulung statt. 2024 gab es drei Kontrollen (u.a. 38 Schlachtgeflügeluntersuchungen mit vereinzelt verletzten Flügeln am 02.01.2024), 2025 drei weitere Kontrollen ohne Verstoß, 2026 bislang sechs Kontrollen bzw. Maßnahmen ohne Verstoß, teils mit mündlicher Empfehlung bzw. Belehrung. Eine Nachkontrolle am 13.12.2023 überprüfte die Umsetzung der Mitarbeiterschulungen; am 24.01.2024 wurde die Anschaffung von Tötungszangen kontrolliert. Das ALVL LOS begründet mögliche Diskrepanzen zwischen Kontrollergebnissen und Videodokumentation damit, dass Kontrollen Momentaufnahmen seien und sich die Lage vor Ort anders darstellen könne als in heimlich aufgenommenen Videos. Die Einordnung der 2023 festgestellten Taten in den 'unteren strafrechtlichen Bereich' erfolgte durch die Staatsanwaltschaft, ohne Beteiligung der Landesregierung. Das zuständige Sachgebiet im ALVL LOS besteht aus einer Sachgebietsleitung, zwei hauptsächlich im Geflügelschlachthof tätigen Tierärzten, einer Tierarztstelle als Vertretung, 21 amtlichen Fachassistenzen und einem Sachbearbeiter; die personelle Ausstattung liegt laut Landesregierung in der Hoheit der Kommunen. Geplant sind regelmäßige Plankontrollen sowie stichprobenartige Kontrollen zum Zeitpunkt der Ausstallung/des Verladens. Das Ministerium prüft im Rahmen der Fach- und Sonderaufsicht zur Kenntnis gelangte Fälle und wertet jährlich Vollzugsdaten im Rahmen des Mehrjährigen nationalen Kontrollplans aus; strukturelle Vollzugsdefizite wurden laut Landesregierung bisher nicht festgestellt.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Lars Hünich), Kleine Anfrage Nr. 1265, Drucksache 8/3328; die Antwort der Landesregierung liegt vor (Drucksache 8/3490, eingegangen 28.09.2026, ausgegeben 05.10.2026) und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf Berichte von ariwa.org (Februar 2026) und rbb24.de (12.02.2026). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte das erste Verfahren nach dem 2023er Vorfall gegen Geldbußen von 2.000 bzw. 500 Euro eingestellt; die Strafanzeige zum zweiten Vorfall ging am 13.01.2026 ein, die Ermittlungen dauern laut Landesregierung an.