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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Asylbewerber - Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) und junge Volljährige in Brandenburg - Fallzahlen, Kosten, Altersfeststellung und Verwaltungsaufwand

29. September 2026Dokument 8/3491 · WP 8Brandenburg
Volker Nothing, Dr. Daniela Oeynhausen
unbegleitete minderjährige AusländerJugendhilfeAltersfeststellungInobhutnahmeAsylverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) und junge Volljährige in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf Bundesberichte zur Situation in den Ländern und wollen frühere Angaben aus den Landtagsdrucksachen 7/7401 und 8/899 fortschreiben lassen. Im Mittelpunkt stehen Fallzahlen, Altersstruktur, Herkunft, Kosten, Altersfeststellungsverfahren und der Verwaltungsaufwand der Jugendämter und des Landes.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer und junge Volljährige in Brandenburg, die zuständigen Jugendämter und Landkreise/kreisfreien Städte, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) sowie die Landesverteilstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie viele umA und junge Volljährige zu verschiedenen Stichtagen (2023 bis 2026) in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit waren, aufgeschlüsselt nach Maßnahmeart; wie viele umA seit 2014 als vermisst galten und wieder aufgefunden wurden; wie sich die Betroffenen nach Alter, Geschlecht und Herkunftsland verteilen; wie lange sie bereits in Jugendhilfemaßnahmen sind; wie viele im zentralen umA-Register erfasst sind; wie das Alter festgestellt wurde (Ausweispapiere, Inaugenscheinnahme, ärztliche Untersuchung) und mit welchem Ergebnis; sowie welche jugendhilfe-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Folgen die Feststellung der Volljährigkeit hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung legt Zahlen zu den Stichtagen 31.12.2022 bis 01.09.2026 vor: Die Gesamtzahl der umA/jungen Volljährigen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit sank von 753 (31.12.2023) über 749 (31.12.2024) und 714 (31.12.2025) auf 654 (01.09.2026). Die jährlichen Neuaufnahmen gingen von 1030 (2023) über 586 (2024) auf 288 (2025) und 107 (bis 2026) zurück. Zum 09.09.2026 waren 732 Personen erfasst, davon 85,7 % männlich; die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (21,72 %), Afghanistan (19,13 %) und Ukraine (15,30 %). Im zentralen umA-Register waren zum 09.09.2026 insgesamt 1358 Datensätze erfasst, zum 31.12.2025 waren es 1282. Zu Vermisstenzahlen, zur Dauer der Jugendhilfemaßnahmen, zu Details der Altersfeststellungsverfahren und zu Kosten bei fortgeführter Unterbringung teilt die Landesregierung mit, dass diese Daten nicht automatisiert verfügbar bzw. nicht landesbezogen erhoben werden, da die Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. Zu den rechtlichen Folgen der Volljährigkeit verweist die Antwort auf Regelungen zum Familiennachzug (§ 36 AufenthG) und zur Abschiebung (§ 58 Abs. 1a AufenthG).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Volker Nothing und Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3317) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport, beantwortet. Die Fragesteller verweisen auf die Bundesberichte 2023 (BT-Drucksache 20/7120) und 2025 (BT-Drucksache 21/981) sowie auf frühere Landtagsdrucksachen 7/7401 und 8/899. Laut den Fragestellern nahmen bei der Jugendamtsbefragung für den Bundesbericht 2025 nur 5 von 18 Brandenburger Jugendämtern teil (27,8 % gegenüber bundesweit 48,3 %). Rechtsgrundlagen, auf die die Antwort verweist, sind das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG, §§ 30–38, 124, 33), die VV umA vom 20.11.2024 und die BbgKJG-Mehrbelastungsausgleichsverordnung (seit 2026). Zu mehreren Fragen (Vermisstenzahlen, Dauer der Jugendhilfe, Details zu Ermittlungsverfahren bei Altersfeststellung, Unterbringung nach Volljährigkeit) erklärt die Landesregierung, dass keine automatisierten bzw. landesbezogenen Daten vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3491, Wahlperiode 8, eingereicht 29. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.