❓ Pflege - Ausbildungskosten in der stationären und ambulanten Pflege - Belastung der Pflegebedürftigen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Kosten der Pflegeausbildung, die über eine Umlage von ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgebracht werden müssen. Die Fragesteller erläutern, dass nach § 33 Pflegeberufegesetz 30,2174 % des Finanzierungsbedarfs des Pflegeausbildungsfonds von den Einrichtungen getragen werden, und dass diese Kosten nach § 28 Pflegeberufegesetz in die Pflegevergütung einfließen. Dadurch können sie laut den Fragestellern sowohl den Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern als auch die Kosten ambulant versorgter Pflegebedürftiger erhöhen.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige in stationärer und ambulanter Pflege in Brandenburg, Pflegeheimbewohner, ambulante Pflegedienste und deren Kunden sowie Sozialhilfeträger, die Hilfe zur Pflege leisten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) wie hoch der Finanzierungsbedarf des Pflegeausbildungsfonds Brandenburg 2021-2026 war und welcher Anteil von ambulanten bzw. teil- und vollstationären Einrichtungen aufgebracht wurde; 2) wie hoch die Ausbildungszuschläge für vollstationäre Einrichtungen waren, welcher Betrag je Bewohner und Monat anfiel und welchen Anteil die Bewohner nach Berücksichtigung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI selbst trugen; 3) wie hoch der Anteil ambulanter Einrichtungen am Pflegeausbildungsfonds war und welche Ausbildungszuschläge nach Punkt- bzw. Zeitwert galten, inklusive durchschnittlichem monatlichen Betrag je versorgter Person für 2021, 2023 und 2025; 4) welche jährlichen Ausgaben entstünden, wenn der Anteil der Einrichtungen am Pflegeausbildungsfonds vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert würde; 5) in welcher Höhe sich dadurch die Ausgaben der Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege verringern würden und wie hoch die Nettomehrausgaben der öffentlichen Hand wären; 6) ob die Landesregierung eine vollständige oder teilweise Entlastung von den Ausbildungskosten geprüft hat und mit welchem Ergebnis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit den gestellten Fragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg, eingegangen am 05.10.2026 und ausgegeben am 06.10.2026. Die Fragesteller verweisen auf § 33 Absatz 1 und § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz sowie §§ 84, 89 und 36 SGB XI und nennen dabei die konkrete gesetzliche Umlagequote von 30,2174 % des Finanzierungsbedarfs des Pflegeausbildungsfonds, die von Pflegeeinrichtungen aufzubringen ist. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung mit Zahlen ist in diesem Dokument nicht enthalten.