❓ Munitionsdepot - Noch ein "erweitertes Munitionsdepot" in Brandenburg?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf Medienberichte, wonach das Munitionsversorgungszentrum Ost der Bundeswehr in Schneeberg bei Beeskow erheblich ausgebaut werden soll, unter anderem mit zusätzlichen Lagerkapazitäten, neuen Zufahrten und einem Gleisverladebereich. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Landesregierung diesen Ausbau bewertet und welche Auswirkungen er auf Planung, Verkehr und Sicherheit hat.
👥 Wer ist betroffen?
Die Anliegergemeinden um Schneeberg, die Bundeswehr, die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, das Landesamt für Umwelt, die örtlichen und regionalen Brandschutzträger sowie der Bahnverkehr auf der Strecke Richtung Frankfurt (Oder) sind laut Dokument betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt, wie die Landesregierung die geplante Erweiterung bewertet und ob sie diese unterstützt; ob Auswirkungen auf Landes- und Regionalplanung bestehen; ob Auswirkungen auf den Bahnverkehr Richtung Frankfurt (Oder) und auf die geplante Ausweitung der Bahnverkehre Berlin-Warschau zu erwarten sind und ob es alternative Bahnstrecken gibt; ob dem Land bzw. dem LfU der Vorgang bereits vorliegt und welche Gespräche es gab; welche Erkenntnisse und Kosten das Land zum Vorhaben hat; welche Auswirkungen auf Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz erwartet werden und ob eine örtliche Förderung analog zu Holzdorf geplant ist; ob der Standort zu einem militärischen Ziel werden könnte; und welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Anliegergemeinden erwartet werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie sich zur Bundeswehr und ihren Standorten bekennt und die Beschleunigung militärischer Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Auswirkungen auf die Landesplanung sieht sie nicht, da keine landesplanerischen Erfordernisse entgegenstehen; zur Regionalplanung könne sie keine Aussage treffen, da diese der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree obliegt. Schneeberg ist bereits an das Schienennetz angebunden und wird stündlich von der RB36 bedient; wesentliche Auswirkungen auf die Bahnstrecke Berlin–Frankfurt (Oder) und den Verkehr Berlin-Warschau werden aktuell nicht erwartet, der Umfang zusätzlicher Güterzüge sei der Landesregierung aber nicht bekannt. Dem LfU liegt laut Stand 16. September 2026 weder eine Voranfrage noch ein Genehmigungsantrag vor; eine Anhörung der Landesregierung zur Flächenbereitstellung habe stattgefunden, und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr habe mit Schreiben vom 13. Januar 2026 eine Anfrage zur Landbeschaffung an die Staatskanzlei gerichtet. Zu Kosten und Umfang des Ausbaus habe das Land keine Erkenntnisse. Unmittelbare Auswirkungen auf Zivil- und Katastrophenschutz werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht gesehen; beim Brandschutz könnten jedoch Auswirkungen durch die erhöhte Lagerung von Munition und Sprengstoffen nicht ausgeschlossen werden, was zwischen Bundeswehr und Brandschutzträgern im Rahmen der Gefahrenabwehrbedarfsplanung abzustimmen sei; eigene Unterstützungsmaßnahmen seien derzeit nicht veranlasst. Zu einer möglichen Förderung analog zu Holzdorf lägen keine Angaben vor. Die Bewertung militärischer Ziele und Bedrohungsszenarien sei Aufgabe des Bundes. Auswirkungen auf die Entwicklung der Anliegergemeinden entzögen sich einer Einschätzung durch die Landesregierung.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1264 wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3327) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung, beantwortet. Das Dokument verweist auf eine frühere Drucksache 8/3312 zum Munitionsdepot Wolfsruh. Genannt werden ein Schreiben des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr an die Staatskanzlei vom 13. Januar 2026 sowie der Stand 16. September 2026 beim Landesamt für Umwelt, zu dem weder Voranfrage noch Genehmigungsantrag vorlagen. Zitiert werden § 14 Absatz 1 und 2 sowie § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.