❓ Landesmedienanstalt - Zusammenarbeit zwischen Medienanstalt Berlin-Brandenburg und Verfassungsschutz
📋 Worum geht es?
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) überwacht die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages unter anderem mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz, die etwa pornografische Inhalte, verfassungswidrige Kennzeichen und Gewaltdarstellungen aufspürt. Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte, wonach Landesmedienanstalten solche Suchergebnisse auch an Ämter für Verfassungsschutz weiterleiten, und fragen die Landesregierung, ob dies auch für die mabb und das brandenburgische Innenministerium gilt.
👥 Wer ist betroffen?
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung des brandenburgischen Innenministeriums sowie die Landesregierung als Rechtsaufsichtsbehörde der mabb.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Ob die mabb Informationen an die Verfassungsschutz-Abteilung des Innenministeriums weiterleitet, und falls ja, welche Informationen, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. 2) Auf welcher Rechtsgrundlage Informationen zu nicht rechtswidrigen Inhalten erhoben und verarbeitet würden. 3) Ob die mabb neben dem KI-Tool 'KIVI' noch ein anderes Programm zur automatisierten Suche nutzt. 4) Wie die Suche funktioniert, welche Prompts der KI gegeben werden und wonach genau gesucht wird. 5) Welche Bereiche des Internets durchsucht werden und ob es Prioritäten gibt. 6) Ob es über eine Informationsweiterleitung hinaus eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz gibt und auf welcher Rechtsgrundlage. 7) Ob die Landesregierung rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen die mabb prüft.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, die mabb leite keine Informationen an den Verfassungsschutz weiter (Antwort zu Frage 1 und 2). Zur automatisierten Suche nutze die mabb kein weiteres Programm neben KIVI; eingesetzt werde zusätzlich 'Radiozeit', ein Tool, das ausgestrahlte Radioprogramme transkribiert und durchsuch- sowie auswertbar macht (Antwort zu Frage 3, 4 und 5). Über die gesetzlichen Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten informiere die mabb regelmäßig Vertreter anderer Behörden, auch der Verfassungsschutz sei abstrakt über den gesetzlichen Aufgabenkatalog nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Medienstaatsvertrag in Kenntnis gesetzt worden (Antwort zu Frage 6). Der Landesregierung lägen keine Informationen vor, die eine Prüfung rechtsaufsichtlicher Maßnahmen gegenüber der mabb erforderlich machten (Antwort zu Frage 7).
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 1266, Drucksache 8/3329) vom Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin und Chefin der Staatskanzlei erteilt. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Fragen 1 bis 6 interne Entscheidungen und Verfahrensabläufe der mabb betreffen, die diese im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich wahrnehme, und dass sie gemäß § 54 des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg (PMStV) lediglich der gemeinsamen Rechtsaufsicht durch die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg unterliege. Die Antworten zu Frage 1 bis 6 geben nach Angabe der Landesregierung Informationen wieder, die ihr die mabb auf Bitte übermittelt hat. Die Landesregierung verweist zudem auf ihre frühere Antwort vom 19.03.2025 auf die Kleine Anfrage Nr. 220 (Drucksache 8/707) zum Einsatz von KI durch die mabb. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf zwei Medienberichte (WELT und Apollo-News, beide vom 29.06.2026) ohne weitere eigene Belegangabe.