❓ Pflege - Auswirkungen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes auf Menschen mit Pflegegrad 1 und niedrigschwellige Unterstützungsangebote in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen, der den bisherigen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1 streichen und stattdessen Prävention, Beratung und Begleitung stärker in den Vordergrund stellen soll. Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen, welche Folgen dies für Menschen mit Pflegegrad 1 in Brandenburg hat, die praktische Alltagsunterstützung benötigen.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Pflegegrad 1 in Brandenburg, insbesondere alleinlebende Menschen, Menschen ohne Angehörige in der Nähe, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Menschen im ländlichen Raum. Betroffen sind außerdem anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Zahl und regionale Verteilung der Menschen mit Pflegegrad 1 in den letzten fünf Jahren; Inanspruchnahme und Leistungsvolumen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI; wofür der Betrag konkret genutzt wird; Zahl und Entwicklung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag; erwartete Auswirkungen des Wegfalls auf den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und verbleibende Finanzierungsmöglichkeiten; ob die Landesregierung die Einschätzung teilt, dass Prävention und praktische Alltagshilfe nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten; welche Leistungen künftig zur Verfügung stehen sollen und ob sie die bisherige Alltagshilfe ersetzen können; erwartete Auswirkungen auf die Angebots- und Versorgungsstruktur, insbesondere im ländlichen Raum; sowie ob und wie sich die Landesregierung gegenüber dem Bund bereits positioniert hat oder noch positionieren will.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe); eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe). Die Anfrage bezieht sich auf den vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossenen Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes, der laut Anfrage den bisherigen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen lassen und stattdessen Prävention, Beratung und Begleitung stärker in den Mittelpunkt rücken soll. Die Einschätzung, dass praktische Alltagshilfen zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung bzw. Verzögerung eines höheren Pflegebedarfs beitragen können, wird von den Fragestellern vertreten und der Landesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.