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BrandenburgAntragBSW

📝 Wahlwerbung - Transparenz und Kontrolle parteibezogener Wahlkampfunterstützung durch Nichtregierungsorganisationen

6. Oktober 2026Dokument 8/3499 · WP 8Brandenburg
WahlkampffinanzierungTransparenzregisterParteispendenDrittwerbungWahlbeeinflussung

📋 Worum geht es?

Die BSW-Fraktion thematisiert die finanzielle Unterstützung von Parteien durch Nichtregierungsorganisationen im Wahlkampf. Als Beispiel nennt sie die Kampagnenorganisation Campact, die nach eigenen Angaben bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 rund 620.000 Euro für eine Kampagne zugunsten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgewendet habe, sowie frühere Unterstützung einzelner Kandidaten in Brandenburg bei der Landtagswahl 2024. Der Antrag fordert mehr Transparenz über die Herkunft solcher Mittel.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen, Verbände und Unternehmen, die sich mit Wahlwerbung an Parteien oder Kandidaten wenden, sowie die davon begünstigten Parteien und die Landesregierung Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1) ein Landes-Transparenzregister für parteibezogene Wahlkampfaktivitäten von NGOs und Dritten einzurichten (ab 5.000 Euro Gesamtwert oder zwölf Monate vor einer Wahl) und sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen; 2) sich im Bundesrat für gesetzliche Offenlegungspflichten einzusetzen, u.a. Veröffentlichung von Spenden über 1.000 Euro mit Spendernennung, gesonderte Ausweisung von Auslandsspenden und Spenden staatsnaher Stellen, Verhinderung von Strohleuten und anonymen Großspenden; 3) zu prüfen, ob eine unabhängige Stelle mit Prüfkompetenz für parteibezogene Drittwerbung geschaffen werden kann, die dem Landtag sechs Monate nach der Wahl einen Bericht vorlegt; 4) zu prüfen, mit welchen Maßnahmen ein gesetzlicher Rahmen für schärfere Regulierung geschaffen werden kann, insbesondere für Organisationen mit staatlichen Zuschüssen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern nur die Forderungen der BSW-Fraktion. Laut Antragstellern habe Campact bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 rund 620.000 Euro in eine Kampagne investiert, worauf SPD und Grüne jeweils 310.000 Euro als geldwerte Wahlkampfunterstützung bei der Bundestagsverwaltung angemeldet hätten. Die Fraktion verweist zudem darauf, dass laut eigenen Angaben Campact bei der Landtagswahl Brandenburg 2024 eine Kandidatin von Bündnis 90/Die Grünen mit 25.000 Euro Spenden und 50.000 Euro weiteren Hilfeleistungen unterstützt habe, sowie einen Kandidaten von BVB/Freie Wähler. Die Fraktion verweist auf das seit 2024 geltende Parteiengesetz, das Werbemaßnahmen Dritter als geldwerte Parteispende erfasst, sieht darin aber keine vollständige Transparenz über die Mittelherkunft. Als Quellen nennt der Antrag Berichte der Zeit, der MAZ und der Ostdeutschen Allgemeinen sowie eine Einschätzung des Wahlforschers Thorsten Faas.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der BSW-Fraktion am 06.10.2026 eingereicht; eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die genannten Zahlen (620.000 Euro Gesamtkampagne, je 310.000 Euro gemeldete Unterstützung für SPD und Grüne, 25.000 Euro Direktspende plus 50.000 Euro Hilfeleistungen in Brandenburg 2024) stammen laut Antrag aus Presseberichten (Die Zeit, MAZ, Ostdeutsche Allgemeine) bzw. Angaben von Campact selbst, nicht aus eigenen Erhebungen der Landesregierung. Die Fraktion verweist auf das seit 2024 geltende Parteiengesetz als bestehende Rechtsgrundlage. Die im Antrag vorgeschlagene Prüfstelle soll laut Forderung sechs Monate nach einer Wahl einen Bericht vorlegen; dies ist eine Forderung, kein bereits beschlossener oder umgesetzter Vorgang.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3499, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.