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BrandenburgAntragSPDCDU

📝 Rechtspflege - Den Rechtsstaat weiter stärken - Pakt für den Rechtsstaat konsequent nutzen

6. Oktober 2026Dokument 8/3500 · WP 8Brandenburg
JustizDigitalisierungRechtsstaatPersonalausstattungVerfahrenslaufzeiten

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit dem am 25.06.2026 zwischen Bund und Ländern vereinbarten neuen Pakt für den Rechtsstaat. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und CDU begrüßen diese Einigung und fordern die Landesregierung auf, die darin vorgesehenen Maßnahmen zur personellen Stärkung, Digitalisierung und Verschlankung der Verfahrensordnungen in Brandenburg konsequent umzusetzen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Brandenburg, das dort tätige Personal (Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, IT-Personal) sowie Bürgerinnen und Bürger, die auf Gerichts- und Ermittlungsverfahren angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktionen fordern die Landesregierung auf: 1. die Maßnahmen aus dem Pakt für den Rechtsstaat zügig umzusetzen und die bereitgestellten Bundesmittel vollständig und nachhaltig zu nutzen; 2. die Digitalisierung der Justiz fortzuführen, insbesondere den Ausbau der elektronischen Akte, die Modernisierung der IT-Infrastruktur und den Einsatz von KI-Anwendungen voranzutreiben; 3. die personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu stärken, qualifiziertes Personal zu gewinnen und dabei einen Schwerpunkt auf die Staatsanwaltschaften zu legen; 4. dem Landtag bis zum 28. Februar 2027 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung der antragstellenden Fraktionen stellt der Bund im Rahmen des Pakts insgesamt 450 Millionen Euro bereit, davon 240 Millionen Euro für zusätzliches Personal und 210 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen. Der Pakt beruht laut Antrag auf drei Säulen: personelle Stärkung, Digitalisierung und Verschlankung der Verfahrensordnungen. Das Dokument enthält den Antragstext selbst; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion eingereicht. Die Fraktionen verweisen auf die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 25.06.2026 und nennen als vom Bund bereitgestellte Mittel 450 Millionen Euro (240 Mio. Euro Personal, 210 Mio. Euro Digitalisierung). Gefordert wird ein Bericht der Landesregierung an den Landtag bis zum 28. Februar 2027. Die Einschätzung, Brandenburg sei 'grundsätzlich gut aufgestellt', sowie die Bewertung bestehender Herausforderungen in Strafjustiz, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Justiz-IT sind Positionen der antragstellenden Fraktionen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3500, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.