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BrandenburgÄnderungsantragAfD

✏️ Bürokratieabbau - Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung im Land Brandenburg

6. Oktober 2026Dokument 8/3505 · WP 8Brandenburg
BürokratieabbauBerichtspflichtenDokumentationspflichtenAufbewahrungspflichtenStaatsmodernisierung

📋 Worum geht es?

Es handelt sich um einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/3477 vom 30.09.2026) zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung im Land Brandenburg. Die AfD-Fraktion schlägt vor, den Gesetzentwurf vollständig neu zu fassen und ein eigenes Gesetz mit vier Paragrafen vorzulegen, das Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten definiert und zum 1. Januar 2028 grundsätzlich aufhebt, soweit keine Ausnahme greift.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Antrag natürliche und juristische Personen des Privatrechts ohne öffentliche Aufgaben, Selbstverwaltungskörperschaften ohne Weisungsaufgaben, sowie Behörden, soweit bestimmte Berichtspflichten vorliegen. Die Begründung nennt insbesondere Bürger, Unternehmen und Kommunen als Zielgruppen der Entlastung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag fordert, den Gesetzentwurf der Landesregierung durch eine eigene Fassung zu ersetzen: § 1 definiert Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten; § 2 sieht die Aufhebung aller durch Landesgesetz begründeten solchen Pflichten zum 1. Januar 2028 vor, außer den in § 3 genannten Ausnahmen; § 3 regelt Ausnahmen (Verwaltungsverfahren, Einzelfallanordnungen, Gefahrenabwehr/Aufsicht) und ermächtigt die Landesregierung, mit Zustimmung des Landtags per Rechtsverordnung ein Pflichtenkataster zu erstellen; § 4 regelt das Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung.

🔎 Konkrete Inhalte

Die AfD-Fraktion bezeichnet den Regierungsentwurf als sachlich richtig, aber zu mutlos, und verweist auf einen nach ihrer Darstellung weiterführenden Gesetzentwurf der Landesregierung von Baden-Württemberg als Vorbild. Laut Antrag hat der Vorsitzende des Sonderausschusses Bürokratieabbau, Andreas Penquitt (SPD), den baden-württembergischen Entwurf als „die Königsdisziplin der Entbürokratisierung“ bezeichnet. Die Begründung verweist zudem auf die am 4. Dezember 2025 von Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder beschlossene Föderale Modernisierungsagenda, die laut Antragstext Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von Pflichten entlasten soll, sowie auf den bereits länger bestehenden Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtags Brandenburg, dessen Arbeit nach Einschätzung der Fraktion „noch nicht viel erreicht“ habe.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Änderungsantrag von der AfD-Fraktion zu Drucksache 8/3477 (Gesetzentwurf der Landesregierung vom 30.09.2026). Eine Antwort oder Position der Landesregierung zu diesem Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten. Genannt werden ein konkretes Datum (Aufhebung der Pflichten zum 1. Januar 2028, Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2027) sowie der Verweis auf die Föderale Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 und auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung Baden-Württemberg als Referenz.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3505, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.