❓ Öffentlicher Personennahverkehr - Künftige Finanzierung des ÖPNV - Auswirkungen möglicher Kürzungen im Schienenpersonennahverkehr auf kommunale Bus- und Straßenbahnangebote
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der künftigen Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg. Laut Fragestellerin sollen die Landesmittel für den Schienenpersonennahverkehr von rund 684 Millionen Euro (2026) auf etwa 715 Millionen Euro (2027) und 755 Millionen Euro (2028) steigen, für den kommunalen Bus- und Straßenbahnverkehr seien rund 105,76 Millionen Euro (2027) und 108,21 Millionen Euro (2028) vorgesehen. Die Fragestellerin verweist auf Presseberichte, wonach trotz dieser Erhöhungen wegen gestiegener Kosten für Energie, Kraftstoffe, Personal, Fahrzeuge und Technik Angebotskürzungen bei Kommunen drohen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Anfrage unter anderem die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Oberhavel, die Landeshauptstadt Potsdam sowie Fahrgäste der Bahnlinien RB36 (Beeskow–Frankfurt/Oder), RB27 (Heidekrautbahn Richtung Schmachtenhagen) und RE3 (Schwedt–Berlin). Die Fragestellerin nennt zudem den Landkreistag, den Städte- und Gemeindebund sowie den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen als Akteure, die vor unzureichender Finanzierung warnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: welche Bahnangebote seit 2023 reduziert, eingestellt oder eingeschränkt wurden (mit Linie, Bahnhöfen, Kommunen, Umfang und Zahl der entfallenden Fahrten); welche weiteren Reduzierungen bis Ende 2028 zu erwarten sind; in welchen Kommunen eine Kompensation durch zusätzliche Busverkehre geprüft wird; welche Vorgaben die Landesregierung an Landkreise und kreisfreie Städte richtet; welche Zusatzkosten ein Busersatz verursachen würde; welche zusätzlichen Landesmittel für Ersatzverkehre bereitgestellt werden; in welcher Höhe die im Haushaltsentwurf 2027/2028 veranschlagten Mittel (Kapitel 11 500) aus Bundes-Regionalisierungsmitteln bzw. eigenen Landesmitteln stammen; wie die Landesregierung die soziale Teilhabe-Problematik bewertet; wie eine finanzielle Überforderung der Aufgabenträger vermieden werden soll; wie die Finanzierung im neuen ÖPNV-Gesetz im Verhältnis zum Finanzbedarf beurteilt wird; und welche Maßnahmen ein Mindestangebot sichern sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin benennt als Zahlen aus Presseberichten: Landesmittel SPNV 2026 rund 684 Mio. Euro, 2027 rund 715 Mio. Euro, 2028 rund 755 Mio. Euro; Mittel für kommunalen Bus- und Straßenbahnverkehr 2027 rund 105,76 Mio. Euro, 2028 rund 108,21 Mio. Euro.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) eingereicht. Sie verweist auf zwei Presseartikel der LR-online vom 18.09.2026 und vom 27.08.2026 als Quelle ihrer Zahlenangaben und Einschätzungen zu drohenden Angebotskürzungen; diese Einschätzungen (z. B. Warnungen von Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) werden der jeweiligen Quelle zugeschrieben, nicht als eigene Feststellung der Landesregierung. Das Dokument nennt die Haushaltstitel Kapitel 11 500 TGr. 60 (kommunaler ÖPNV) und Kapitel 11 500 Titel 683 10 (Betriebskostenausgleich SPNV) als Gegenstand der Frage 7.