✅ Ladenöffnungszeit - Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt berichtet über seine Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der einen neuen § 8a im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz einführen soll. Dieser erlaubt vollautomatisierten, personallos betriebenen Verkaufsstellen (sogenannten Smart Stores) unter bestimmten Bedingungen eine Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen. Mitberaten wurde ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion, der strengere Grenzen vorschlug.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und deren Ordnungsbehörden, der Einzelhandel (insbesondere kleinstrukturierte Geschäfte und Tankstellen), Beschäftigte im Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum sowie Betreiber automatisierter Verkaufsstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf sieht vor, vollautomatisierten Verkaufsstellen bis 250 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Sonn- und Feiertagsöffnung ohne Personal und mit kommunaler Zulassung zu ermöglichen. Die BSW-Fraktion forderte in ihrem Änderungsantrag eine Begrenzung auf 180 Quadratmeter, ein generelles Verbot von Personaleinsatz an Sonn- und Feiertagen, eine Öffnung nur bei tatsächlichem Versorgungsbedarf statt reiner Wirtschaftsinteressen sowie ein kommunales Beteiligungsverfahren zum Schutz bestehender Strukturen. Die SPD- und CDU-Fraktionen legten gemeinsam einen Änderungsantrag vor, der eine Obergrenze von 350 Quadratmetern und ein grundsätzliches Erlauben von Smart Stores mit kommunalem Ablehnungsrecht vorsah. Die AfD-Fraktion legte einen eigenen Änderungsantrag ohne Flächenbegrenzung vor. Die BSW-Fraktion kündigte eine Neufassung ihres Antrags mit 150 Quadratmetern Obergrenze, Öffnungsverbot an kirchlichen Feiertagen im Umkreis von 50 Metern um kirchliche Einrichtungen und einer Begrenzung der Sonntagsöffnung auf 12 bis 18 Uhr an.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss führte eine schriftliche Anhörung durch, zu der der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg, ver.di Berlin-Brandenburg (zweifach, als Gesamtposition bestätigt) und der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) Stellungnahmen abgaben; zusätzlich übermittelte die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Brandenburgs unverlangt eine Stellungnahme. In der abschließenden Beratung am 30.09.2026 lehnte der Ausschuss den Änderungsantrag der BSW-Fraktion mit 1:8:4 ab, lehnte den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit 4:9:0 ab und beschloss den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion mit 8:1:4. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung anzunehmen. Laut SPD-Fraktion dürfen in den Smart Stores sonntags keine abhängig Beschäftigten tätig sein; die Obergrenze von 350 Quadratmetern sei politisch bewusst großzügig bemessen worden, damit Vorhaben nicht an geringfügigen Flächenüberschreitungen scheitern.
⚡ Einordnung
Grundlage ist der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2625 vom 01.04.2026) sowie der mitüberwiesene Änderungsantrag der BSW-Fraktion (Drucksache 8/2711 vom 21.04.2026). Berichterstatterin ist die Abgeordnete Ellen Fährmann (CDU). Der Ausschuss beschloss einstimmig (12:0:0) eine schriftliche Anhörung durchzuführen; die SPD-Fraktion verwies auf eine gerichtliche Entscheidung zu Smart Stores in Sachsen-Anhalt; die BSW-Fraktion orientierte sich laut eigener Aussage an Regelungen in Baden-Württemberg (acht Stunden Sonntagsöffnung) und an Regelungen in manchen Ostsee-Seebädern. Die endgültige Abstimmungsempfehlung ist der gemeinsame Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion (Anlage 10), angenommen mit 8:1:4; die Änderungsanträge von BSW (1:8:4) und AfD (4:9:0) wurden abgelehnt.