✅ Pflegepersonal - Gesetz zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (AASGZ) hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der neuen, bundesweit eingeführten Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg abschließend beraten. Der Gesetzentwurf ändert das Brandenburgische Pflegeberufeumsetzungsgesetz, legt Zuständigkeiten fest und schafft Verordnungsermächtigungen, um Ausbildung, Finanzierung und Verwaltungsverfahren der Pflegefachassistenzausbildung auszugestalten. Die konkrete Ausgestaltung soll überwiegend durch Rechtsverordnungen erfolgen, angelehnt an die bestehenden Strukturen des Pflegeberufegesetzes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind angehende Pflegefachassistenzkräfte, Pflegeschulen und deren Lehrkräfte, Träger der praktischen Ausbildung (u. a. Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und privater Anbieter sozialer Dienste), Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie Städte, Gemeinden und Landkreise in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung schlägt vor, das Brandenburgische Pflegeberufeumsetzungsgesetz zu ändern, unter anderem durch eine neue Verordnungsermächtigung (§ 3a) zu Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen, Kooperationsverträgen, Mindestanforderungen an Pflegeschulen und Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte. Die AfD-Fraktion forderte in einem Änderungsantrag mehr Vorbereitungszeit für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, ein nachvollziehbares Kompetenzfeststellungsverfahren zur Anerkennung erworbener Kompetenzen statt einer reinen Fristenregelung sowie eine Evaluation des gesamten Vorhabens. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion legten gemeinsam einen Beschlussvorschlag vor, der die inhaltlich unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung vorsieht.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss lehnte den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mehrheitlich mit 3:7:2 Stimmen ab. Die rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung wurden einstimmig mit 8:0:4 Stimmen angenommen. Dem gemeinsamen Beschlussvorschlag von SPD- und CDU-Fraktion stimmte der Ausschuss mit 7:3:2 Stimmen zu. Abschließend empfahl der Ausschuss mit 8:3:1 Stimmen dem Landtag, den Gesetzentwurf inhaltlich unverändert unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung anzunehmen. Die SPD-Fraktion betonte, der Gesetzentwurf schaffe die landesrechtlichen Voraussetzungen, um ab 2027 eine einheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung in Brandenburg einzuführen.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf (Drucksache 8/2899) wurde von der Landesregierung eingebracht und am 17. Juni 2026 an den AASGZ überwiesen. Der Ausschuss führte eine schriftliche Anhörung mit sechs Sachverständigen durch, deren Stellungnahmen zwischen April und September 2026 eingingen. Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 28. September 2026 wurde mit 3:7:2 abgelehnt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs mit rechtsförmlichen Änderungen der Landtagsverwaltung (Anlage 1), beschlossen mit 8:3:1 Stimmen. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Ellen Fährmann (CDU).