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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wohnungsbau - Gemeindeeigener Wohnungsbau durch das "Sondervermögen" (LuKIFG, ZuPakBbgG) der Bundesregierung in Birkenwerder

7. Oktober 2026Dokument 8/3517 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter, Daniel Münschke, Dr. Daniela Oeynhausen
SondervermögenWohnungsbauKommunalfinanzierungMietpreisbindungWohnraumförderung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren das Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, aus dem Brandenburg rund drei Milliarden Euro erhält, davon rund 1,5 Milliarden Euro für Kommunen über das Zukunftspaket Brandenburg. Die Gemeinde Birkenwerder erhält daraus laut den Fragestellern rund 2,7 Millionen Euro. Die Fragesteller wollen wissen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen diese Mittel für den Aufbau eines dauerhaften kommunalen Mietwohnungsbestandes in Birkenwerder genutzt werden können.

👥 Wer ist betroffen?

Die Gemeinde Birkenwerder, die Landesregierung Brandenburg, sowie potenzielle Mieter geförderter kommunaler Wohnungen; außerdem die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als mögliche Förderstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung unter anderem: ob der Neubau gemeindeeigener Mietwohnungen nach § 3 LuKIFG und ZuPakBbgG förderfähig ist; ob aus dem Zukunftspaket ausschließlich sozial gebundener Wohnraum finanziert werden darf und auf welcher Rechtsgrundlage; welche Anforderungen für die Anerkennung als sozialer Wohnungsbau bzw. Daseinsvorsorge gelten; ob und wie Mittel des Zukunftspakets mit der Mietwohnungsbauförderung des Landes (Richtlinie vom 12. Februar 2026) kombiniert und auf die erforderliche Eigenleistung von mindestens 20 % angerechnet werden können; welche Förderprogramme von Land, ILB und Bund kombinierbar sind; welche Voraussetzungen Birkenwerder hinsichtlich der Fördergebietskulisse erfüllen müsste; ob der Wert eines gemeindeeigenen Baugrundstücks auf die Eigenleistung angerechnet werden kann; welche Mietpreis- und Einkommensgrenzen (7,00 €/m², 9,50 €/m², 12,50 €/m² Nettokaltmiete) bei einer Kombination gelten würden; ob innerhalb eines Vorhabens unterschiedliche Bindungen kombiniert werden können; und ob bereits andere Kommunen Mittel aus dem Sondervermögen für kommunalen Wohnungsbau abgerufen haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller legen dar, dass das Sondervermögen auf dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes und dem Zukunftspaket-Brandenburg-Errichtungsgesetz (ZuPakBbgG) beruht, dass Brandenburg daraus rund drei Milliarden Euro, die Kommunen davon rund 1,5 Milliarden Euro erhalten, und dass auf Birkenwerder rund 2,7 Millionen Euro entfallen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den AfD-Abgeordneten Benjamin Filter, Daniel Münschke und Dr. Daniela Oeynhausen an die Landesregierung Brandenburg, eingegangen und ausgegeben am 07.10.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller nennen als Rechtsgrundlagen das LuKIFG und das ZuPakBbgG sowie als Bezugspunkt die Mietwohnungsbauförderrichtlinie vom 12. Februar 2026 mit einer dort laut Fragestellern vorgesehenen Eigenleistung von mindestens 20 % (Nummer 4.2) und einer möglichen Ausnahme nach Nummer 4.1.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3517, Wahlperiode 8, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.