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BrandenburgBeschlussempfehlungCDU

✅ Datenerhebung - Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2025 (vom 26.08.2026)

7. Oktober 2026Dokument 8/3518 · WP 8Brandenburg
Nicole Walter-Mundt
VideoüberwachungTelekommunikationsüberwachungKennzeichenerfassungVerdrängungseffektPolizeigesetz

📋 Worum geht es?

Der Ausschuss für Inneres und Kommunales hat den jährlichen Bericht des Innenministeriums über Maßnahmen nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz im Jahr 2025 beraten. Der Bericht erfüllt gesetzliche Berichtspflichten zu Befugnissen wie Videoüberwachung, Telekommunikationsüberwachung und Kennzeichenerfassung und bezieht sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei und das Innenministerium Brandenburg, die Städte Potsdam und Cottbus mit ihren videoüberwachten Bereichen (Hauptbahnhof Potsdam, Vorplatz der Stadthalle Cottbus), Dienstanbieter von Telekommunikation sowie Kommunen im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung des Ordnungsbehördengesetzes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich um einen Bericht, keine Forderung. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag lediglich, den Bericht der Landesregierung (Drucksache 8/3304) zur Kenntnis zu nehmen.

🔎 Kernergebnisse

Laut Bericht des Innenministeriums wurden 2025 zwei Maßnahmen zur Abwehr von Terrorgefahren veranlasst. In Potsdam (Hauptbahnhof) und Cottbus (Stadthalle) wurde Videoüberwachung nach § 31 Absatz 2 BbgPolG eingesetzt; die Straftaten sanken in den videoüberwachten Bereichen leicht, stiegen aber in den angrenzenden Bereichen leicht an. Eingriffe in die Telekommunikation nach § 33b Absatz 6 sanken gegenüber dem Vorjahr, darunter 109 Fälle zur Vermisstensuche und 68 Fälle zur Abwehr von Suizidgefahr. Manuelle Bestandsdatenabfragen nach § 33c Absatz 1 erfolgten in fünf Fällen, drei weitere Anträge wurden vom Amtsgericht Potsdam wegen fehlender Verweisungsnorm im BbgPolG abgelehnt. Die automatische Kennzeichenerfassung nach § 36a wurde in 140 Fällen eingesetzt (ein Fall mehr als im Vorjahr). Die SPD-Fraktion stellte im Ausschuss fest, dass sich über die Jahre 2001 bis 2025 ein Muster zeige: stetige Abnahme der Straftaten in videoüberwachten Bereichen, tendenziell leichter Anstieg in angrenzenden Bereichen; sie vermutet einen Verdrängungseffekt. Das Innenministerium bestätigte diese Feststellung und erklärte, im Rahmen einer geplanten Änderung des Ordnungsbehördengesetzes sollten Kommunen zusätzliche Möglichkeiten zur Videoüberwachung erhalten. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Landtag die Kenntnisnahme zu empfehlen.

⚡ Einordnung

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Nicole Walter-Mundt (CDU). Der zugrunde liegende Bericht der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 8/3304 (vom 26.08.2026) und beruht auf gesetzlichen Berichtspflichten nach §§ 28a Absatz 3, 31 Absatz 2 Satz 5, 33a Absatz 9, 33b Absatz 11, 33c Absatz 5 und 36a Absatz 3 BbgPolG. Der Ausschuss befasste sich in seiner 21. Sitzung am 30.09.2026 mit dem Bericht; der Landtag hatte ihn in seiner 37. Sitzung am 17.09.2026 überwiesen. Die Entscheidung des Ausschusses, dem Landtag die Kenntnisnahme zu empfehlen, erfolgte einstimmig. Konkrete Zahlen aus dem Bericht: 2 Maßnahmen gegen Terrorgefahren, 109 Fälle Vermisstensuche, 68 Fälle Suizidgefahrabwehr, 5 manuelle Bestandsdatenabfragen (plus 3 abgelehnte Anträge), 140 Fälle automatischer Kennzeichenerfassung. Die Einschätzung eines Verdrängungseffekts wird im Protokoll der SPD-Fraktion zugeschrieben und vom Ministerium bestätigt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3518, Wahlperiode 8, eingereicht 30. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.