❓ Wehrdienst - Schulstreik gegen Wehrpflicht in Cottbus
📋 Worum geht es?
Nach einem Pressebericht der Lausitzer Rundschau vom 5. Oktober 2026 soll einem Schüler des Max-Steenbeck-Gymnasiums in Cottbus wegen der Verteilung von Flyern gegen die Wehrpflicht der Ausschluss vom Unterricht oder eine Suspendierung in Aussicht gestellt worden sein. Laut Bericht wurde der Schüler daraufhin vom Schulleiter zur Rede gestellt. Das Bildungsministerium erklärte dazu, der Schulleiter habe im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt und eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sei letztlich nicht verhängt worden; zugleich sei politische Werbung auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs unzulässig. Der Abgeordnete Falk Peschel (BSW-Fraktion) fragt die Landesregierung zu den Hintergründen und Konsequenzen des Vorfalls sowie zum grundsätzlichen Umgang der Schulen mit politischer Meinungsäußerung und Protestaktionen von Schülerinnen und Schülern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der namentlich nicht genannte Schüler des Max-Steenbeck-Gymnasiums in Cottbus, die Schulleitung und Lehrkräfte dieser Schule sowie allgemein Schulleitungen und Lehrkräfte im Land Brandenburg im Umgang mit politischen Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welche konkreten Kenntnisse hat die Landesregierung über den Vorfall, das Gespräch mit dem Schulleiter und eine mögliche Androhung von Ausschluss oder Suspendierung? 2. Welche konkreten Konsequenzen hatte der Vorfall für den Schüler, insbesondere ob er vom Unterricht oder Schulgelände ausgeschlossen wurde, ob eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme eingeleitet oder dokumentiert wurde, ob eine schriftliche Verwarnung erfolgte, ob die Eltern informiert wurden und ob der Vorgang abgeschlossen ist? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Flyer-Verteilung untersagt und wie grenzt die Landesregierung zulässige politische Meinungsäußerung von unzulässiger politischer Werbung im Schulbetrieb ab? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Schülerinnen und Schüler ihre politische Meinung in der Schule frei äußern können, ohne Nachteile wegen ihrer Position zu Themen wie Wehrpflicht, Krieg und Frieden zu erfahren? 5. Welche Vorgaben, Handreichungen oder Fortbildungsangebote bestehen für Schulleitungen und Lehrkräfte zum Umgang mit politischen Flyern, Protestaktionen und Schulstreiks, und wie wird dabei die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen unter Berücksichtigung von Alter und politischer Urteilsfähigkeit der Schüler gewährleistet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Vorbemerkungstext wird jedoch eine Einschätzung des Bildungsministeriums wiedergegeben: Laut Ministerium habe der Schulleiter im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt, eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sei letztlich nicht verhängt worden, Schülerinnen und Schüler dürften ihre Meinung auch in der Schule frei äußern, unzulässig sei jedoch politische Werbung auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Falk Peschel der BSW-Fraktion eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Vorbemerkung bezieht sich auf einen Bericht der Lausitzer Rundschau vom 5. Oktober 2026 (abgerufen am 6. Oktober 2026) als Quelle der im Dokument dargestellten Sachverhalte. Die wiedergegebene Einschätzung, wonach keine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme verhängt wurde und politische Werbung auf dem Schulgelände unzulässig sei, wird dem Bildungsministerium zugeschrieben, nicht als eigene Feststellung der Landtagsverwaltung.