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BrandenburgAntrag

📝 Parlamentsausschuss - Änderungen bei der Besetzung und der Mitgliederzahl von Ausschüssen

7. Oktober 2026Dokument 8/3521 · WP 8Brandenburg
Präsidium des Landtages Brandenburg
AusschussbesetzungSitzverteilungsverfahrenFraktionslosigkeitMehrheitsverhältnisseGeschäftsordnung des Landtages

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Präsidiums des Landtages Brandenburg ändert einen früheren Beschluss zur Besetzung der Landtagsausschüsse. Anlass ist der Austritt des Abgeordneten Oliver Skopec aus der BSW-Fraktion, wodurch sich die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Fraktionen und der Gruppe im Landtag verschoben haben. Nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren zur Sitzverteilung wird die Zusammensetzung der Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern neu festgelegt. Zusätzlich wird die Mitgliederzahl von drei einzelnen Ausschüssen verändert, um die Mehrheitsverhältnisse zwischen regierungstragenden und anderen Fraktionen zu wahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fraktionen SPD, AfD, CDU und BSW im Landtag Brandenburg, die Gruppe WfB, der fraktionslose Abgeordnete Oliver Skopec sowie konkret der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (A 7), der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Das Präsidium beantragt, die Sitzverteilung für Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern neu festzulegen: SPD-Fraktion 5 Mitglieder, AfD-Fraktion 5 Mitglieder, CDU-Fraktion 2 Mitglieder, BSW-Fraktion 1 Mitglied (jeweils mit ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern). Zudem soll gemäß § 74 Absatz 1 der Geschäftsordnung die Mitgliederzahl des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung jeweils von dreizehn auf zwölf Mitglieder (plus zwölf stellvertretende Mitglieder) verringert werden. Die Mitgliederzahl des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport soll von zwölf auf neun Mitglieder (plus neun stellvertretende Mitglieder) sinken.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung des Präsidiums ergibt das Hare/Niemeyer-Verfahren für Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern künftig eine Sitzverteilung von fünf Sitzen für die SPD-Fraktion, fünf für die AfD-Fraktion, zwei für die CDU-Fraktion und einem für die BSW-Fraktion; auf die WfB-Gruppe entfällt kein Sitz mehr, ein Sitz wandert damit von der WfB-Gruppe zur AfD-Fraktion. Die Verteilung für Ausschüsse mit neun oder zwölf Mitgliedern bleibt laut Antrag unverändert. Zur Begründung der Verkleinerung der Ausschüsse A 7 und A 10 führt das Präsidium aus, dass die WfB-Gruppe nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 74 Absatz 6 der Geschäftsordnung Anspruch auf Vertretung in einer ihrer Mitgliederzahl entsprechenden Anzahl von Ausschüssen hat und deshalb ein WfB-Mitglied dem Ausschuss A 7 zugewiesen wurde; dem fraktionslosen Abgeordneten Oliver Skopec wurde laut Antrag gemäß § 74 Absatz 8 der Geschäftsordnung der Ausschuss A 10 zugewiesen. Bei einer Grundbesetzung mit dreizehn Mitgliedern hätte die zusätzliche Zuweisung laut Präsidium zu vierzehn Mitgliedern geführt und die Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen SPD und CDU (zusammen sieben Sitze) aufgehoben; bei zwölf Grundmitgliedern bleibe die Mehrheit von sieben der dann dreizehn Sitze erhalten. Für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sei laut Präsidium künftig keine zusätzliche Zuweisung nach § 74 Absatz 6 oder 8 der Geschäftsordnung vorgesehen, weshalb eine Mitgliederzahl von zwölf zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse nicht mehr nötig sei und auf neun verringert werde.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde vom Präsidium des Landtages Brandenburg eingebracht, nicht von einer einzelnen Fraktion. Er ändert den Beschluss des Landtages vom 11. Dezember 2024 (Drucksache 8/203-B) in seiner geltenden Fassung. Als Rechtsgrundlagen werden § 10 Absatz 1, § 74 Absatz 1, Absatz 6 und Absatz 8 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg genannt. Genannte Zahlen: Sitzverteilung für Dreizehner-Ausschüsse SPD 5, AfD 5, CDU 2, BSW 1, WfB 0 Sitze; Verringerung der Mitgliederzahl von A 7 und A 10 von 13 auf 12 sowie von A 5 von 12 auf 9. Der Antrag enthält keine Abstimmungs- oder Beschlussergebnisse, da es sich um den eingereichten Antragstext handelt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3521, Wahlperiode 8, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.