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BrandenburgBeschlussempfehlungSPDCDU

✅ Besoldung - Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg

7. Oktober 2026Dokument 8/3522 · WP 8Brandenburg
Falk Janke
BesoldungVersorgungBeamteArbeitszeitVersorgungsfonds

📋 Worum geht es?

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen berichtet über seine Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026 im Land Brandenburg. Der Gesetzentwurf soll die amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortentwickeln. Er sieht unter anderem höhere Grundgehaltssätze, eine befristete Anhebung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden sowie eine teilweise Finanzierung laufender Ausgaben aus dem Brandenburgischen Versorgungsfonds vor.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und sonstiger der Landesaufsicht unterstehender Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände, der dbb beamtenbund und tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Richterbund und die Neue Richter*innenvereinigung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion schlugen im Ausschuss eine Ergänzung in § 76 des Landesbeamtengesetzes vor, um dem Zitiergebot bei der Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dauerhaft im Gesetzeswortlaut Rechnung zu tragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen.

🔎 Kernergebnisse

Der Gesetzentwurf erhöht ab 1. Januar 2026 Grundgehaltssätze, Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage; Leistungsbezüge nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz steigen um 2,1 Prozent. Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erhöhen sich bestimmte Gehaltssätze und Zuschüsse um 17,71 Prozent. In festen Beträgen festgesetzte Versorgungsbezüge werden um 2,0 Prozent erhöht. Der Ausschuss nahm die von SPD- und CDU-Fraktion vorgeschlagene Ergänzung einstimmig bei zwei Enthaltungen (6:0:2) an und empfahl dem Landtag mit 6:0:3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs mit dieser Änderung. Bei der Anhörung kritisierten der dbb die pauschale Annahme eines Partnereinkommens und die Aufhebung des Familiensonderzuschlags, der Deutsche Gewerkschaftsbund die befristete Arbeitszeiterhöhung, und mehrere Anzuhörende die geplante Entnahme aus dem Versorgungsfonds. Der Deutsche Richterbund begrüßte laut Bericht die Umstellung auf das Median-Äquivalenzeinkommen als Maßstab.

⚡ Einordnung

Berichterstatter ist der Abgeordnete Falk Janke (AfD). Der Landtag überwies den Gesetzentwurf (Drucksache 8/3322 vom 01.09.2026) in seiner 36. Sitzung am 16.09.2026 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der sich in drei Sitzungen (03.09., 24.09. und 01.10.2026) damit befasste. Schriftliche Stellungnahmen lagen vor vom Landkreistag Brandenburg e.V., dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V., dem Deutschen Richterbund und der Neuen Richter*innenvereinigung (Anlagen 2–5). Der Minister der Finanzen erklärte laut Bericht, die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten im Versorgungsfall bestünden unabhängig von der Finanzierungsart, und verwies auf eine spätere Bearbeitung von Widersprüchen zur Abmilderung der Steuerprogression.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3522, Wahlperiode 8, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.