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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Nichtregierungsorganisation - Öffentliche parteipolitische Betätigungen von Umwelt-NGOs im Konflikt mit Gemeinnützigkeit, Neutralitätsgebot und staatlicher Förderung

7. Oktober 2026Dokument 8/3523 · WP 8Brandenburg
Lars Günther, Lena Kotré
GemeinnützigkeitNeutralitätsgebotNGO-FörderungParteienwettbewerbUmweltverbände

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller werfen mehreren vom Land Brandenburg institutionell geförderten Umwelt- und Verkehrsverbänden (NABU, BUND, NaturFreunde, VCD) sowie deren Bundes- und Jugendorganisationen vor, öffentlich gegen die AfD gerichtete Kampagnen zu führen, und sehen darin einen Konflikt mit Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 52, 55 AO) und dem staatlichen Neutralitätsgebot (Art. 21 GG). Sie stützen sich dabei auf zahlreiche von ihnen zitierte Aussagen, Aufrufe und Materialien dieser Organisationen und ihrer Gliederungen. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die vorangegangene Große Anfrage 3 (Drucksache 8/2378) und einen zuvor abgelehnten Antrag der AfD-Fraktion zur Sperrung von Fördermitteln (Drucksache 8/1173).

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesverbände NABU Brandenburg, BUND Brandenburg, NaturFreunde Brandenburg und VCD Brandenburg als Zuwendungsempfänger, die Landesregierung als Fördergeberin, sowie laut den Fragestellern die im Landtag vertretene AfD-Fraktion als Zielscheibe der von ihnen beanstandeten Kampagnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Spannungsverhältnis zwischen der institutionellen Förderung der genannten Verbände aus dem Haushaltstitel 686 11 des Einzelplans 10 und den von ihnen dokumentierten, als parteipolitisch gegen die AfD gerichtet bewerteten Äußerungen und Aktivitäten der Organisationen und ihrer Gliederungen. Der konkrete Fragenkatalog ist im vorliegenden Textauszug nicht vollständig enthalten; die Fragesteller fordern laut eigener Darstellung zudem die vollständige Streichung der institutionellen Förderung der NaturFreunde Brandenburg.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das vorliegende Dokument enthält nur die Anfrage mit einleitender Begründung der Fragesteller; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Textauszug nicht vor. Die Fragesteller führen als Beleg zahlreiche von ihnen zitierte Aussagen und Materialien von BUND, NABU, NaturFreunde Deutschlands, VCD sowie deren Jugendorganisationen und der Fachstelle FARN an, die sie als gegen die AfD gerichtet bewerten, darunter Aufrufe zu Demonstrationen, Forderungen nach einem AfD-Verbot und den Verkauf von Publikationen zum Thema Antisemitismus und AfD. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage 3 (Drucksache 8/2378) die Förderung mit dem Ziel einer „wehrhaften Demokratie“ und „parteiübergreifend“ erfolgter Förderung begründet habe und erklärt habe, Aktivitäten der geförderten Organisationen nicht zu sammeln oder zu bewerten. Die Fragesteller erwähnen zudem, dass ein Antrag der AfD-Fraktion zur Sperrung der Fördermittel der NaturFreunde Brandenburg im Haushaltsverfahren 2025/26 (Drucksache 8/1173, Anlage 2, lfd. Nr. 12) abgelehnt wurde und dass die Förderansätze von 2025/26 auf 2027/28 abgesenkt worden seien.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Lars Günther und Lena Kotré der AfD-Fraktion eingereicht und am 07.10.2026 eingegangen und ausgegeben. Sie bezieht sich auf die Drucksachen 8/2378 (Große Anfrage 3) und 8/1173 (Haushaltsverfahren 2025/26, Anlage 2, lfd. Nr. 12) sowie auf ein Urteil des Landgerichts Berlin II (Az. 27 O 379/25, 17. März 2026) zu einem Wiederholungsverbot bezüglich einer Deportationsdarstellung. Die genannten Zuwendungen erfolgen laut den Fragestellern aus Haushaltstitel 686 11 des Einzelplans 10 an die Landesverbände NABU, BUND, NaturFreunde und VCD Brandenburg. Die im Dokument wiedergegebenen Bewertungen der AfD (z. B. als Trägerin von Gewalt, antisemitischem Gedankengut oder als verbotswürdig) stammen aus von den Fragestellern zitierten Quellen der genannten Organisationen und sind nicht als eigene Feststellung der Landesregierung oder des Landtags ausgewiesen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3523, Wahlperiode 8, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.