❓ Asylbewerber - Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1262 - Kosten durch und Aufwand für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller greifen die Antwort der Landesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/3317) zu Kosten und Aufwand für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) auf und stellen dazu 34 weitere Fragen. Im Zentrum stehen Widersprüche zwischen verschiedenen Fallzahlen (654, 732 und 1358 Personen zu unterschiedlichen Stichtagen im September 2026), der Aufbau und die Datenqualität des zentralen umA-Registers, die Kosten und Verwaltungspauschalen nach dem UmA-Mehrbelastungsausgleich sowie das Verfahren der Altersfeststellung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer und junge Volljährige in Brandenburg, die 18 Jugendämter des Landes, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sowie die oberste Landesjugendbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: wie die Differenzen zwischen den genannten Fallzahlen zu erklären sind; welche Datenkategorien das zentrale umA-Register enthält und welche der 13 Datenmerkmale nach § 33 Abs. 3 BbgKJG vollständig erfasst werden; welche Prüf- und Bereinigungsverfahren im Register bestehen; wann eine landesweit einheitliche statistische Auswertung möglich sein wird; wie viele und welche Hilfen für junge Volljährige in den Jahren 2023–2026 wie beendet wurden; wie hoch die ausgezahlten Verwaltungspauschalen und Mehrbelastungen je Landkreis waren; warum das MBJS keine umA-spezifischen Kosten erhebt; ob ein Kostencontrolling geplant ist; ob eine landesweite Erhebung zur Altersfeststellung erfolgt und ob verpflichtende medizinische Altersfeststellungen (z. B. per Röntgen) eingeführt werden sollen; wie die rechnerischen Widersprüche in der Verteiltabelle der Vorgänger-Anfrage zu erklären sind; und ob ein jährlicher umA-Lagebericht geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf Angaben aus der vorangegangenen Antwort zur Kleinen Anfrage 1262 (Drucksache 8/3317), wonach am 1. September 2026 654 Personen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit sowie 386 Personen in „Hilfe für junge Volljährige“ geführt wurden, am 9. September 2026 732 Personen in einer Alters-, Geschlechts- und Herkunftsauswertung erfasst waren und zum selben Stichtag 1358 Datensätze im zentralen umA-Register vorlagen. Für 2023 bis 2025 werden laut den Fragestellern Ausgaben von insgesamt 100.485.889,22 Euro genannt, die nach ihrer Darstellung nicht umA oder vormals umA betreffen. Die Fragesteller verweisen zudem auf aus ihrer Sicht hohe aufgedeckte Zahlen bei Altersfeststellungs-Stichproben in anderen Bundesländern, beispielhaft Baden-Württemberg, sowie auf ein MRT-Gelenkscanner-Projekt der Universität Münster, das 2027 abgeschlossen werden soll.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Volker Nothing und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion. Das Dokument ist eine Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1262, deren Antwort als Drucksache 8/3317 veröffentlicht wurde; eine Antwort der Landesregierung auf die vorliegende Nachfrage ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die genannten Zahlen (654, 732, 1358 Personen; 386 Personen in Hilfe für junge Volljährige; 100.485.889,22 Euro Ausgaben 2023–2025) stammen laut den Fragestellern aus der Antwort zur vorherigen Kleinen Anfrage. Verwiesen wird auf § 33 BbgKJG, §§ 89 ff. SGB VIII, die UmA-Mehrbelastungsausgleichsverordnung (UmA-MBAV) und § 42f SGB VIII. Die Bewertung von Altersfeststellungs-Stichprobenergebnissen in anderen Bundesländern als „hohe aufgedeckte Zahlen“ ist eine Einschätzung der Fragesteller, ebenso wie die Charakterisierung der genannten Differenzen als „rechnerische Widersprüche“.