📝 Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur - Wahl der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
📋 Worum geht es?
Der Antrag betrifft die Wahl der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Die Fraktionen von SPD und CDU schlagen Frau Linda Teuteberg für dieses Amt vor. Grundlage ist § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist das Amt der Landesbeauftragten bzw. des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Brandenburg sowie der Landtag Brandenburg, der über die Wahl entscheidet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion fordern, dass der Landtag Frau Linda Teuteberg gemäß § 5 Abs. 1 des entsprechenden Gesetzes als Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur wählt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält den konkreten Wahlvorschlag: Frau Linda Teuteberg soll in das Amt der Landesbeauftragten gewählt werden. Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Eine Abstimmung bzw. ein Ergebnis der Wahl ist im Dokument nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion eingereicht. Er wurde am 07.10.2026 im Landtag Brandenburg eingereicht und am 08.10.2026 ausgegeben. Der Vorschlag beruft sich ausdrücklich auf § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.