❓ Schienenpersonennahverkehr - Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2025
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage betrifft die Verwendung der sogenannten Regionalisierungsmittel in Brandenburg im Jahr 2025. Diese Mittel erhalten die Bundesländer vom Bund nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG), um unter anderem den Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Länder dem Bund die Verwendung dieser Mittel jährlich bis zum 30. September des Folgejahres nachweisen müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Anfrage sowie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Land, der aus den Regionalisierungsmitteln finanziert wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller möchten wissen, für welche Zwecke die Zuweisungen nach § 5 RegG in Brandenburg im Jahr 2025 verwendet wurden. Sie bitten um eine Darstellung analog zur tabellarischen Übersicht aus der Bundestags-Drucksache 20/672 beziehungsweise Anlage 4 RegG.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Daniel Münschke eingereicht. Die Fragesteller verweisen zur Beantwortung auf die tabellarische Darstellung in der Bundestags-Drucksache 20/672 sowie auf Anlage 4 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und nennen als gesetzliche Nachweisfrist den 30. September des jeweiligen Folgejahres. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.