❓ Pflege - Kurzzeit- und Tagespflege in Brandenburg - Bedarfsgerechtigkeit, Verfügbarkeit und Wirksamkeit der Landesförderung
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Kurzzeit- und Tagespflege in Brandenburg, die pflegende Angehörige entlasten und häusliche Pflege stabilisieren sollen. Sie verweisen darauf, dass das Land im Rahmen der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie von 2021 bis 2024 jährlich fünf Millionen Euro, insgesamt 20 Millionen Euro, für den Ausbau dieser Angebote bereitgestellt habe. Die Fragesteller führen an, dass der Landespflegeausschuss bereits 2022 strukturelle Probleme festgestellt habe, etwa fehlende kurzfristig verfügbare Kurzzeitpflegeplätze und ungleich verteilte Tagespflegeangebote im ländlichen Raum.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen in Brandenburg, insbesondere im ländlichen Raum, sowie Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die aktuelle Zahl der Kurzzeitpflegeplätze nach Landkreisen und Angebotsform (Frage 1); wie viele Plätze 2025 und 2026 tatsächlich betriebsbereit waren und Gründe für Nichtnutzbarkeit (Frage 2); Erkenntnisse zu Wartezeiten und erfolglosen Anfragen (Frage 3); die Anwendung der Vergütungsempfehlungen nach § 88a SGB XI und zugrunde liegende Auslastungsquoten (Fragen 4–5); durchschnittliche Tageskosten eines Kurzzeitpflegeplatzes und den Eigenanteil der Pflegebedürftigen (Frage 6); Zahl und Auslastung von Tagespflegeeinrichtungen (Frage 7); Untersuchungen zur Bedarfsgerechtigkeit von Öffnungszeiten und Fahrdiensten (Frage 8); den Umsetzungsstand flexiblerer Angebotsformen (Frage 9); Antrags-, Bewilligungs- und Umsetzungszahlen der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie (Frage 10); geprüfte Kriterien vor Förderbewilligung und die Begründung für die fehlende Berichtspflicht zur Auslastung (Frage 11); sowie den Stand der 2022 festgestellten Probleme und den Auftrag der 2026 eingesetzten Arbeitsgruppe (Frage 12).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass das Land von 2021 bis 2024 jährlich fünf Millionen Euro (insgesamt 20 Millionen Euro) über die Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie bereitgestellt habe, deren Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2025 verlängert worden sei. Sie verweisen darauf, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1145 (Drucksache 8/3217) erklärt habe, es bestehe keine Pflicht zur wiederholten Berichterstattung über die Auslastung geförderter Plätze und die genaue Zahl geschaffener Plätze könne teilweise erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt werden. Weiter verweisen die Fragesteller auf den Landesrahmenvertrag zur Kurzzeitpflege aus dem Jahr 2016 mit einer kalkulatorischen Auslastung von 80 Prozent sowie auf die seit 1. März 2023 geltenden bundesweiten Empfehlungen nach § 88a SGB XI, die niedrigere Auslastungsquoten und eine zeitweise Finanzierung der Platzfreihaltung vorsehen. Zudem verweisen sie auf eine vom Landespflegeausschuss am 28. Mai 2026 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsangebote.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1336 von der AfD-Fraktion (Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik); eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Genannt werden: eine Landesförderung von 2021–2024 in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro (insgesamt 20 Millionen Euro) über die Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie, verlängert bis 31. Dezember 2025; eine kalkulatorische Auslastungsquote von 80 Prozent im Landesrahmenvertrag Kurzzeitpflege von 2016; die seit 1. März 2023 geltenden bundesweiten Empfehlungen nach § 88a SGB XI; ein Beschluss des Landespflegeausschusses von 2022 zu strukturellen Problemen bei Kurzzeit- und Tagespflege; die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch den Landespflegeausschuss am 28. Mai 2026; sowie Bezug auf die vorangegangene Kleine Anfrage Nr. 1145 (Drucksache 8/3217) und die darin laut Fragestellern enthaltene Aussage der Landesregierung zu fehlenden Berichtspflichten.