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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Pflege - Digitalisierung der Pflege - Kostenbelastung der Pflegeeinrichtungen in Brandenburg

8. Oktober 2026Dokument 8/3530 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik
PflegeeinrichtungenDigitalisierungTelematikinfrastrukturPflegeversicherungInvestitionskosten

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die Kosten, die Pflegeeinrichtungen in Brandenburg durch gesetzlich zunehmend verpflichtende Digitalisierung entstehen. Sie verweisen darauf, dass die Bundesförderung nach § 8 Absatz 8 SGB XI auf einmalig höchstens 12.000 Euro bzw. 40 % der Kosten begrenzt ist und zusätzlich eine TI-Pauschale nach § 106b SGB XI besteht, aber weitere Kosten etwa für Software, Hardware, Schnittstellen, IT-Sicherheit, Schulungen und laufenden Betrieb anfallen. Sie verweisen zudem auf eine bayerische Komplementärförderung und fragen, ob Brandenburg eine vergleichbare Landesförderung einführen könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Brandenburg sowie Pflegebedürftige, denen laut den Fragestellern ungedeckte Investitionskosten über die Pflegevergütung gesondert berechnet werden könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: wie viele Pflegeeinrichtungen seit 2019 die Digitalisierungsförderung nach § 8 Absatz 8 SGB XI beantragt und erhalten haben (jährlich nach Einrichtungsart, Anträgen, Bewilligungen, Ablehnungen und Fördersummen); wie hoch der Anteil der Einrichtungen ist, die die maximale Förderung von 12.000 Euro bereits ausgeschöpft haben, und wie ein geringer Anteil erklärt wird; welche Erkenntnisse zu den tatsächlichen einmaligen und laufenden Digitalisierungskosten vorliegen; welche dieser Kosten durch keine Förderung gedeckt sind und wie sie refinanziert werden, insbesondere über Pflegevergütungen oder gesondert berechnete Investitionskosten nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI; in welcher Höhe 2024 bis 2026 Digitalisierungs- und IT-Investitionen den Pflegebedürftigen gesondert berechnet wurden; und ob es in Brandenburg eine mit der bayerischen Komplementärförderung vergleichbare Landesförderung gibt bzw. welche Landesmittel für eine solche Förderung erforderlich wären.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Dr. Daniela Oeynhausen und Erik Pardeik). Laut den Fragestellern war nach Angaben des vdek im Jahr 2024 erst rund 20 % der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Brandenburg mit der Digitalisierungsförderung ausgeschöpft. Die Fragesteller verweisen auf die Bundestags-Drucksache 21/4848, wonach die Bundesregierung die Förderung nach § 8 Absatz 8 SGB XI als bloße Anschubfinanzierung bezeichnet und Investitionen nach § 9 SGB XI grundsätzlich als Länderaufgabe einstuft. Als Vergleich nennen die Fragesteller ein bayerisches Förderprogramm, das zusätzlich 40 % der Kosten bis maximal 12.000 Euro übernimmt und für das Bayern bis Ende 2027 15 Millionen Euro bereitstellt. Nach Kenntnis der Fragesteller besteht eine vergleichbare allgemeine Komplementärförderung in Brandenburg nicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3530, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.