❓ Lehrerbedarf - Aktueller Umgang mit dem Lehrermangel
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Umgang der Landesregierung mit dem Lehrermangel in Brandenburg. Der Fragesteller bezieht sich auf Aussagen des Bildungsministers zum Schuljahresbeginn zur Vertretungsreserve für Krankheitsausfälle sowie auf Angaben des GEW-Vorsitzenden zum Krankenstand, und fragt nach Zahlen zu Vertretungsreserven, krankheitsbedingtem Unterrichtsausfall, Mehrarbeit und Nebentätigkeiten von Lehrkräften.
👥 Wer ist betroffen?
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Brandenburg, die vier staatlichen Schulämter (Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin), Schülerinnen und Schüler sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie hoch Vertretungsreserven und krankheitsbedingter Unterrichtsausfall zu Schuljahresbeginn und aktuell sind (Land und Schulämter), 2) wie viele Lehrkräfte über die Pflichtstundenzahl hinaus tätig sind und welche Stundenvolumina dabei erzielt werden (seit Schuljahr 2018/2019), 3) ob und wie viele Anträge auf Mehrarbeit abgelehnt wurden und aus welchen Gründen, 4) wie viele Lehrkräfte neben einer anderweitigen Hauptbeschäftigung (mind. 30 h/Woche) im Landesdienst tätig sind, 5) wie viele Anträge auf eine solche Nebentätigkeit ganz oder teilweise abgelehnt wurden, 6) welche Ablehnungsgründe dabei vorlagen, und 7) welche Vorschriften den genannten Praktiken zugrunde liegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass jedes der vier staatlichen Schulämter mindestens 3 % des Unterrichts nach Stundentafeln als Vertretungsreserve einplant; eine Gegenüberstellung mit dem ersatzlosen Ausfall sei nicht aussagekräftig, da weitere Maßnahmen gegen Unterrichtsausfall existieren. Der Anteil des krankheitsbedingten Ausfalls wird nicht separat erfasst. Der ersatzlose Unterrichtsausfall insgesamt sank von 2,5 % (Schuljahr 2022/23) auf zuletzt 2,1 % des Stundensolls; auf Schulamtsebene sank er in Brandenburg an der Havel von 2,2 % auf 1,8 %, in Cottbus von 2,8 % auf 2,3 %, in Frankfurt (Oder) von 2,7 % auf 2,2 % und in Neuruppin von 2,3 % auf 2,2 %. Daten zum laufenden Schuljahr liegen noch nicht vor. Zu Zusatzstunden gemäß Brandenburgischer Ausgleichszahlungsverordnung (gültig seit 1. August 2024) nennt die Antwort konkrete Zahlen laut Tabelle: insgesamt 523 Lehrkräfte mit bewilligten Zusatzstunden zum 31.12.2024, 630 zum 31.05.2025, 403 zum 31.12.2025 und 383 zum 31.05.2026, aufgeschlüsselt nach den vier Schulämtern; im Schnitt liegen die bewilligten Zusatzstunden zwischen 2,2 und 2,5 Lehrerwochenstunden je Lehrkraft. Die tatsächlich geleisteten Zusatzstunden und angeordnete Mehrarbeitsstunden nach § 76 Abs. 2 Landesbeamtengesetz werden statistisch nicht erfasst. Zu Ablehnungen von Zusatzstunden-Anträgen (Frage 3) gibt die Landesregierung an, dass keine Ablehnungsfälle bekannt seien, da diese im Einvernehmen mit den Lehrkräften besprochen würden. Zu Fragen 4 bis 6 (Nebentätigkeiten neben einer externen Hauptbeschäftigung) erklärt die Landesregierung, dass diese Angaben nicht statistisch erfasst werden; Anträge auf Nebentätigkeiten seien beim jeweiligen Hauptarbeitgeber zu stellen, wofür u.a. § 85 Landesbeamtengesetz und § 3 Abs. 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gelten. Zu Frage 7 verweist die Landesregierung auf die bereits in den vorherigen Antworten genannten Vorschriften.
⚡ Einordnung
Die Anfrage (Drucksache 8/3350) wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/3531 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zum ersatzlosen Unterrichtsausfall (Rückgang von 2,5 % auf 2,1 % landesweit, mit Werten je Schulamt) sowie zu bewilligten Zusatzstunden nach der seit 1. August 2024 geltenden Brandenburgischen Ausgleichszahlungsverordnung (523/630/403/383 Lehrkräfte zu den vier genannten Stichtagen). Mehrere Angaben – Anteil des krankheitsbedingten Ausfalls, tatsächlich geleistete Zusatzstunden, angeordnete Mehrarbeitsstunden nach § 76 Abs. 2 LBG sowie Nebentätigkeiten neben externer Hauptbeschäftigung – werden laut Landesregierung nicht statistisch erfasst. Die in der Vorbemerkung des Fragestellers genannte Einschätzung des GEW-Vorsitzenden zu einem Krankenstand von 10 % des Stundenvolumens stammt vom Fragesteller und wird von der Landesregierung in der Antwort nicht bestätigt oder widerlegt.