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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Schulübergang - Schulplatzplanung und Schulplatzvergabe in der Region Bernau - Panketal

5. Oktober 2026Dokument 8/3532 · WP 8Brandenburg
Falk Peschel
SchulplatzvergabeGymnasiumSchulwegzumutbarkeitSchulentwicklungsplanungAufnahmekapazität

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Schulplatzplanung und -vergabe für den Übergang in die 7. Klasse zum Schuljahr 2026/27 im Raum Wandlitz, Bernau, Panketal und Ahrensfelde-Lindenberg. Im Mittelpunkt steht die Reduzierung der Eingangsklassen am Gymnasium Wandlitz von sechs auf fünf sowie Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler nicht an ihrer Wunschschule, sondern an weiter entfernten Schulen aufgenommen wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie Familien aus Wandlitz, Bernau und Panketal, die 2026/27 den Übergang zur Jahrgangsstufe 7 vollzogen haben, insbesondere Bewerberinnen und Bewerber für das Gymnasium Wandlitz und das Paulus-Praetorius-Gymnasium Bernau. Ebenfalls genannt werden das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) und der Landkreis Barnim als Schulträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Schülerinnen und Schüler im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes Frankfurt (Oder) keinen Platz an ihrer Erst- oder Zweitwunschschule erhielten; wie viele Zuweisungen an Gymnasien mehr als 10, 15 bzw. 20 Kilometer vom Wohnort entfernt erfolgten und welche Schulen betroffen waren; warum die Eingangsklassen am Gymnasium Wandlitz trotz Erweiterungsbau von sechs auf fünf reduziert wurden; welche Gründe einer sechsten Klasse entgegenstanden und wer dies entschieden hat; wie viele Räume am Gymnasium Wandlitz zur Verfügung stehen und wie diese genutzt werden; sowie nach welchen Kriterien die Schulplatzvergabe am Gymnasium Wandlitz und am Paulus-Praetorius-Gymnasium erfolgte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Von 333 aufgenommenen Schülerinnen und Schülern erhielten 301 (90,4 Prozent) ihre Erst- oder Zweitwunschschule; 18 Fälle erforderten eine Zuweisung nach nicht möglicher Aufnahme an den Wunschschulen (Stichtag Ü7-Statistik III vom 28. August 2026). Entfernungen zwischen Wohnort und zugewiesener Schule werden statistisch nicht erfasst, eine Auswertung nach Kilometergrenzen ist daher nicht möglich. Für das Gymnasium Wandlitz legte das Staatliche Schulamt mit Schreiben vom 25. März 2026 fünf Klassen mit insgesamt 138 Plätzen fest (drei Klassen zu 28, zwei zu 27 Schülerinnen und Schülern), davon 136 Plätze für das allgemeine Auswahlverfahren nach Abzug von zwei Plätzen für Förderbedarf. Der Landkreis Barnim meldete am 25. November 2025 für 2026/27 fünf Züge an und schloss eine weitere Erhöhung aus; laut Schulentwicklungsplan Barnim 2022-2027 sind 135 Plätze bzw. maximal fünf Züge vorgesehen. In den Vorjahren wurden in Absprache zwischen Schulträger und Schulamt ausnahmsweise sechs Züge gebildet, da einzelne Jahrgänge dies kapazitativ ausgleichen konnten; diese Reserve sei nun erschöpft. Dem Gymnasium Wandlitz stehen 39 Unterrichts- und Fachräume sowie zwei Sporthallen zur Verfügung, davon sieben Räume nur für kleinere Lerngruppen geeignet; die Schule bewertet die derzeitige Belegung als räumliche Maximalauslastung. Die Schulplatzvergabe am Gymnasium richtet sich nach § 53 BbgSchulG a.F. i.V.m. der Sek-I-VO a.F.: Wohnortnähe ist bei Gymnasien kein Auswahlkriterium (im Unterschied zu Oberschulen), Härtefälle werden im Umfang von bis zu 10 Prozent der Plätze vorrangig berücksichtigt, im Übrigen entscheidet der Eignungsvorrang anhand von Grundschulgutachten und Halbjahreszeugnis der Klasse 6.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Falk Peschel gestellt (Drucksache 8/3352); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung verweist auf § 50 Abs. 1 BbgSchulG, § 4 Abs. 2 und 3 Sek I-V, § 53 Abs. 3 bis 5 BbgSchulG a.F. sowie §§ 40 und 43 Sek-I-VO a.F. und auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 3 S 77/25). Im Vorbemerkungstext der Fragesteller werden Einzelfälle geschildert (u.a. 49 Familien aus Wandlitz ohne Platz, eine Zuweisung mit rund 25 Kilometern Entfernung und 87 Minuten Fahrzeit je Strecke sowie eine rund zehnwöchige Bearbeitungsdauer eines Widerspruchs beim Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder)); diese Angaben stammen laut Dokument von betroffenen Eltern beziehungsweise dem Fragesteller und wurden von der Landesregierung in ihrer Antwort nicht bestätigt oder widerlegt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3532, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.