❓ Straßenverkehr - Personalmangel? Mitglieder der Landesregierung als Hilfssheriff
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf einen Vorfall am 02.09.2026 an der gesperrten Wildbrücke (Grünbrücke) bei Thyrow an der B 101. Verkehrsminister Crumbach hatte dort während eines Ortstermins einen Autofahrer, der die gesperrte Strecke befuhr, am Weiterfahren gehindert. Der Fragesteller sieht darin ein befremdliches Verhalten und wirft rechtliche Fragen zur Rolle von Regierungsmitgliedern auf.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsminister Crumbach, der Fahrzeugführer des kontrollierten Pkw, die Teilnehmenden des Ortstermins sowie die Anwohner und Verkehrsteilnehmenden im Bereich der gesperrten B 101 bei Thyrow.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten des Verkehrsministers? 2) Welche Rechtsgrundlage besteht für das Stoppen des Pkw, das Hindern an der Weiterfahrt und das Verlangen nach dem Personalausweis, und welche Straftatbestände sieht die Landesregierung erfüllt? 3) Welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind vorgesehen, falls keine Rechtsgrundlage besteht? 4) Beabsichtigt die Landesregierung künftig, sich vor Ort an der Durchsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen zu beteiligen? 5) Welche Sanktionen sind gegenüber Delegationsteilnehmenden geplant, die laut Fragesteller ebenfalls die Sperrung missachtet hätten? 6) Sieht die Landesregierung darin eine Doppelmoral, falls keine Sanktionen erfolgen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die B 101 im Bereich der Grünbrücke bei Thyrow seit dem 31. Juli 2026 aus Sicherheitsgründen voll gesperrt ist, nachdem eine Bauwerksprüfung Risse am Holztragwerk festgestellt hatte; ein Sachverständigengutachten habe eine wesentliche Gefährdung der Stand- und Tragsicherheit der Brücke festgestellt. Laut Landesregierung missachtete der Fahrer eines Pkw während des Ortstermins die verkehrsrechtlich angeordnete Sperrung, entfernte eine Absperrung und fuhr unter der Brücke hindurch in Richtung des Ortstermins. Minister Crumbach habe sich daraufhin aus Sorge um die Sicherheit des Fahrzeugführers der Sache angenommen und ihn an der Weiterfahrt gehindert; dies habe dem Schutz des Fahrzeugführers gedient. Die Landesregierung erklärt, eine hoheitliche Identitätsfeststellung oder Sicherstellung des Ausweisdokuments habe nicht stattgefunden. Zur Zuständigkeit führt die Landesregierung aus, dass die Durchsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen grundsätzlich der Polizei obliege, Minister Crumbach aber eine konkrete Gefahrenlage erkannt und nach eigener Abwägung entschieden habe, den Fahrer zum eigenen Schutz an der Weiterfahrt zu hindern. Zur Frage der Delegationsteilnehmenden antwortet die Landesregierung, es sei nicht bekannt, dass Teilnehmer des Ortstermins gegen verkehrsrechtliche Anordnungen verstoßen hätten; alle Teilnehmenden seien südlich der Brücke angereist und hätten sich nicht unterhalb der Brücke bewegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht (Drucksache 8/3349). Die Landesregierung hat geantwortet; die Antwort liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung nennt als Zeitpunkte die Vollsperrung der B 101 seit dem 31. Juli 2026 und den Ortstermin am 2. September 2026. Die im Vorbemerkungstext des Fragestellers geschilderte Darstellung des Vorfalls (Anhalten des Fahrzeugs, Verlangen und Studieren des Personalausweises) weicht von der Darstellung der Landesregierung ab, die eine hoheitliche Identitätsfeststellung oder Sicherstellung eines Ausweisdokuments ausdrücklich verneint.