❓ Digitalisierung - "Wo?" fragt nach einer Ortsangabe - Nachfragen zur Kleinen Anfrage 1268
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/3337) und deren Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/3513) an, die seiner Ansicht nach die Frage nach dem konkreten Standort der von der Datenagentur Brandenburg (DABB) eingesetzten IT-Systeme nicht ausreichend beantwortet hat. Er fragt erneut und ausführlicher nach dem genauen Ort (Gemeinde und Land) von Servern und Datenspeichern sowie danach, welches Recht an diesen Standorten und für die beteiligten Unternehmen gilt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburg, die Datenagentur Brandenburg (DABB), der Dienstleister Microsoft Inc. sowie alle Einrichtungen, Behörden und Betriebe des Landes, die Software, Cloud-Dienste oder KI-Programme nutzen, deren Daten außerhalb Deutschlands gehostet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) an welchem konkreten Ort (Gemeinde und Land) das von der DABB genutzte KI-System bzw. dessen Server/Speicher körperlich steht; 2) welches Recht am Standort der Daten sowie am Sitz des Anlagenbetreibers gilt; 3) ob und aufgrund welcher Rechtsnorm das in der Vorantwort genannte 'Data Protection Addendum' Microsoft Inc. zur Verweigerung der Datenherausgabe an US-Behörden berechtigt, sowie woraus sich eine solche Berechtigung rechtssicher ergeben soll; 4) welche Software-, Datenbank-, Cloud- und KI-Nutzung des Landes Brandenburg insgesamt außerhalb Deutschlands betreut, gehostet oder gespeichert wird, aufgegliedert nach Ort, Software- und Hardwareanbieter (samt Konzernmutter), Vertragsdatum, Kündigungsfrist und jährlichen Kosten; 5) welches Recht für die Standorte sowie für die beteiligten Software- und Hardwareunternehmen nach Frage 4 gilt; 6) aufgrund welcher Normen abgesichert wird, dass US-Behörden keinen Zugriff auf diese Daten erhalten, auch im Streitfall.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist darauf, dass laut der Antwort zur vorangegangenen Anfrage (Drucksache 8/3513) der Dienstleister Microsoft Inc. aufgrund eines 'Data Protection Addendum' gehindert sein solle, Daten aus bzw. mit Bezug zu Brandenburg an amerikanische Regierungsstellen weiterzugeben; der Fragesteller macht jedoch geltend, dass Microsoft Inc. gleichwohl der Jurisdiktion der USA unterliege, die das Unternehmen zur Herausgabe von Daten an US-Regierungsstellen verpflichte, auch wenn vertraglich anderweitig zum Datenschutz verpflichtet.
⚡ Einordnung
Eingereicht von Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf Kleine Anfrage 1268 (Drucksache 8/3337) und deren Antwort der Landesregierung vom 02.10.2026 (Drucksache 8/3513). Als bisher einzige in der Vorantwort genannte betroffene Software wird laut Fragesteller das KI-Assistenztool 'LLMoin' angeführt. Eine Antwort der Landesregierung auf diese Nachfrage liegt im Dokument nicht vor.