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BrandenburgBeschlussempfehlungSPDCDU

✅ Stiftung - Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes

12. Oktober 2026Dokument 8/3538 · WP 8Brandenburg
Julia Sahi
KulturstiftungStiftungsratZweisprachigkeitSorben/WendenPersonalvertretung

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes (Drucksache 8/2838). Der Gesetzentwurf ändert vor allem die Zusammensetzung (§ 7) und die Aufgaben (§ 8) des Stiftungsrates der „Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)“. Der Ausschuss nahm außerdem einen gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion an, mit dem im gesamten Gesetz die amtlich zweisprachige Bezeichnung „Cottbus/Chóśebuz“ für die Stadt als Gebietskörperschaft, ihre Stadtverordnetenversammlung und den Sitz der Stiftung verwendet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), deren Stiftungsrat und Personalvertretungen, die Städte Cottbus/Chóśebuz und Frankfurt (Oder) sowie deren Stadtverordnetenversammlungen, der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW), der Landkreistag Brandenburg und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Diese Fassung sieht unter anderem vor: Aufnahme eines Mitglieds der Personalvertretung in den Stiftungsrat, Wegfall von Zustimmungserfordernissen des Stiftungsrates in bestimmten Personalangelegenheiten und bei Anwendung der Landeshaushaltsordnung, Änderungen der Beschlussfähigkeits- und Mehrheitsregeln in § 9 sowie – aufgrund des SPD/CDU-Änderungsantrags – die durchgängige Verwendung der Bezeichnung „Cottbus/Chóśebuz“ für die Stadt, ihre Stadtverordnetenversammlung und den Stiftungssitz.

🔎 Kernergebnisse

Der Ausschuss befasste sich in seinen Sitzungen am 09.09.2026 und 07.10.2026 mit dem Gesetzentwurf und führte eine schriftliche Anhörung durch. Der Landkreistag Brandenburg sah keine unmittelbare Betroffenheit der Landkreise und nahm inhaltlich nicht Stellung. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg wies auf zwei aus seiner Sicht nicht hinreichend eindeutige Formulierungen hin und regte Klarstellungen an. Der RASW hatte bereits am 22.06.2026 angeregt, den Namen „Cottbus“ durchgängig durch die amtlich zweisprachige Form „Cottbus/Chóśebuz“ zu ersetzen, mit Ausnahme institutioneller Eigennamen, die nur die deutsche Form verwenden. Diesen Vorschlag griff der gemeinsame Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion auf, den der Ausschuss ohne weitere Debatte einstimmig annahm. In der Schlussabstimmung sprach sich der Ausschuss einstimmig bei einer Stimmenthaltung für die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung aus. Der Ausschuss ermächtigte zudem die Landtagsverwaltung einstimmig zu redaktionellen Änderungen bei der Umsetzung der Beschlüsse.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 17.06.2026 in der 34. Sitzung des Landtags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen (Drucksache 8/2838 vom 20.05.2026). Berichterstatterin ist die Abgeordnete Julia Sahi (SPD). Der Änderungsantrag zur Einführung der Bezeichnung „Cottbus/Chóśebuz“ stammt von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gemeinsam. Dem Bericht liegen schriftliche Stellungnahmen des RASW, des Landkreistages Brandenburg und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bei. Die Schlussabstimmung im Ausschuss erfolgte einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3538, Wahlperiode 8, eingereicht 12. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.