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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Krankenhaus - Schließung der Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann - auf welcher fachlichen und versorgungsplanerischen Grundlage wurde die neue Versorgungsstruktur bestätigt?

7. Oktober 2026Dokument 8/3539 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
GefäßchirurgieKrankenhausplanungLeistungsgruppenNotfallversorgungMedizinischer Dienst

📋 Worum geht es?

Zum 1. August 2026 wurde die Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) in Potsdam geschlossen und die gefäßchirurgische Versorgung am St.-Josefs-Krankenhaus konzentriert. Der Fragesteller will wissen, auf welcher fachlichen, medizinischen und versorgungsplanerischen Grundlage die Krankenhausplanungsbehörde diese neue Versorgungsstruktur bestätigt hat. Hintergrund ist, dass Ende August 2026 ein Patient nach einem mutmaßlichen gefäßchirurgischen Notfall verstarb und die ursprünglich vorgesehene Vorhaltung von drei Gefäßchirurgen am KEvB nach Angaben des Fragestellers nicht realisiert werden konnte.

👥 Wer ist betroffen?

Patientinnen und Patienten in Potsdam und Umgebung, das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, die Alexianer St. Josef Potsdam GmbH, die Krankenhausplanungsbehörde sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Auf welcher fachlichen und versorgungsplanerischen Grundlage die Schließung/Verlagerung der Gefäßchirurgie bestätigt wurde; welche Konzepte, Gutachten und Bedarfsanalysen dem Ministerium vorlagen; welche Leistungsgruppen KEvB und St.-Josefs-Krankenhaus beantragt hatten und mit welchem Prüfergebnis des Medizinischen Dienstes; ob die Prüfergebnisse vollständig vorlagen, bevor die Umsetzung erfolgte; ob ein schriftliches Notfall- und Versorgungskonzept vorlag und ob die darin vorgesehene Vorhaltung von drei Gefäßchirurgen Voraussetzung war; ob das Ministerium vor dem 1. August 2026 die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Strukturen geprüft hat; welche Transport-, Ruf- und Reaktionszeiten zugrunde gelegt wurden; und ob die Behörde die Entscheidung ebenso getroffen hätte, wenn Lücken bei den Voraussetzungen bereits bekannt gewesen wären.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist für die fachliche Grundlage der Umstrukturierung größtenteils auf ihre Antworten zu früheren Kleinen Anfragen (Drucksachen 8/3230 und 8/3103) und erklärt, die Veränderungen seien Folge geänderter Rahmenbedingungen und medizinischer Entwicklungen, nicht der Bettenauslastung. Die Gefäßchirurgie wird nach Angaben der Landesregierung – anders als Orthopädie, Geburtshilfe und Neurologie – derzeit nicht von der Krankenhausplanungsbehörde beplant, sondern liegt in der Verantwortung der Krankenhausträger; eine förmliche Genehmigung der Leistungsverlagerung ist daher nicht erforderlich. Zu konkreten Leistungsgruppenanträgen und Prüfergebnissen des Medizinischen Dienstes macht die Landesregierung keine Angaben, da der Planaufstellungsprozess zum 5. Krankenhausplan noch laufe. Das inzwischen vorliegende Gutachten zum gefäßchirurgischen Notfall vom August 2026 stelle laut Landesregierung keinen Zusammenhang mit der Schließung fest und bescheinige keinen Behandlungsfehler. Die Träger hätten einen Kooperationsvertrag mit gefäßchirurgischem Rufdienst seit 1. August 2026 geschlossen, der ab 1. Oktober 2026 durch eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung mit Rotation ersetzt werden solle. Die Rufbereitschaft erfülle mit einer Reaktionszeit von 30 Minuten die Vorgaben der G-BA-Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma; eine 24-Stunden-Notfallverfügbarkeit sei über den Kooperationsvertrag sichergestellt. Angaben zu künftigen Versorgungsaufträgen (Frage 8) sowie zu einzelnen Annahmen, die am 1. August 2026 tatsächlich erfüllt waren (Fragen 14–15), macht die Landesregierung nicht, da die Gebietskonferenzen zum 5. Krankenhausplan erst im Dezember 2026 starten sollen.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1277 (Drucksache 8/3367) wurde vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, liegt vor. Die Landesregierung verweist mehrfach auf frühere Antworten zu den Kleinen Anfragen 1156 (Drucksache 8/3230) und 1155 (Drucksache 8/3103). Nach Angaben des Fragestellers lagen zum Stand 30. Juli 2026 rund 850 Leistungsgruppenanträge zur Bewertung vor; dazu machte die Landesregierung in diesem Dokument keine ergänzenden Zahlen. Die Landesregierung nennt als Daten: Schließung der Gefäßchirurgie am KEvB zum 1. August 2026, Kooperationsvertrag mit Rufdienst seit 1. August 2026, geplante Ablösung durch Arbeitnehmerüberlassung mit Rotation zum 1. Oktober 2026, sowie den geplanten Start der Gebietskonferenzen zum 5. Krankenhausplan im Dezember 2026. Zum Vorfall Ende August 2026 teilt die Landesregierung mit, laut dem ihr vorliegenden Gutachten bestehe kein Zusammenhang mit der Strukturveränderung und kein Behandlungsfehler.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3539, Wahlperiode 8, eingereicht 7. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.