📝 Windenergie - Brandenburgisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (BbgWindBG)
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion legt einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der BSW-Fraktion über das Brandenburgische Windenergieflächenbedarfsgesetz (Drucksache 8/3485) vor. Der Antrag betrifft die Frage, wie Windenergieflächen, die Kommunen bereits in ihren eigenen Bauleitplänen ausgewiesen haben, auf die gesetzlich vorgegebenen Flächenziele der Regionalen Planungsgemeinschaften für die Jahre 2027 und 2032 angerechnet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Regionale Planungsgemeinschaften in Brandenburg, Kommunen mit eigener Bauleitplanung für Windenergiegebiete sowie Gebiete, die von künftiger Ausweisung weiterer Vorranggebiete betroffen wären.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass kommunal ausgewiesene Windenergiegebiete zwingend auf die regionalen Teilflächenziele für den 31. Dezember 2027 und den 31. Dezember 2032 angerechnet werden, ohne dass es dafür einer zusätzlichen Festlegung als Vorranggebiet im Regionalplan bedarf (Artikel 1, § 2 Absatz 2). Zudem sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet werden, den nach dieser Anrechnung verbleibenden Flächenbedarf zu ermitteln und zu prüfen, ob die zusätzliche Festlegung von Vorranggebieten verringert werden kann; das Ergebnis dieser Prüfung sowie Gründe für eine darüber hinausgehende Ausweisung sollen in der Planbegründung dargelegt werden, wobei die Schonung bislang nicht durch Windenergieanlagen geprägter Landschaftsräume einzubeziehen ist (neue Absätze 3 und 4). Schließlich soll in Artikel 2 das Datum „30. September“ durch „31. Dezember“ ersetzt werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag sieht konkret vor: Eine mehrfache Anrechnung derselben Fläche wird ausgeschlossen. Die neuen Prüf- und Darlegungspflichten sollen laufende Planungsverfahren nur betreffen, wenn noch kein abschließender Satzungsbeschluss gefasst wurde; bereits als Satzung beschlossene oder wirksame Regionalpläne müssen nicht erneut geändert werden. Die bundesrechtlichen Anforderungen an die Abwägung und die Befugnis zur Ausweisung zusätzlicher Windenergiegebiete sowie § 249 Absatz 6 Satz 2 Baugesetzbuch bleiben nach dem Antrag unberührt. Laut Begründung der AfD-Fraktion soll damit klargestellt werden, dass sowohl Flächen aus der Regionalplanung als auch aus der kommunalen Bauleitplanung auf die Teilflächenziele angerechnet werden müssen, und die Reduzierung zusätzlicher Vorranggebiete ermöglicht werden, ohne bundesrechtliche Vorgaben einzuschränken.
⚡ Einordnung
Der Änderungsantrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht und bezieht sich auf den Gesetzentwurf der BSW-Fraktion „Brandenburgisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (BbgWindBG)“, Drucksache 8/3485 (Neudruck) vom 02.10.2026. Das Dokument enthält den Änderungsantrag mit Begründung der AfD-Fraktion; eine Antwort oder Positionierung der Landesregierung oder anderer Fraktionen ist in diesem Dokument nicht enthalten.