📄 Kinderbetreuung - Angebote zur Kindertagesbetreuung im ländlichen Raum stärken und sichern!
📋 Worum geht es?
Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der BSW-Fraktion (Drucksache 8/3320) zur Kindertagesbetreuung im ländlichen Raum. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die zum 31. Dezember 2025 ohne Anschlussregelung ausgelaufene Förderrichtlinie für die Betreuung in Randzeiten (RL-Kita-Betreuung) wiederaufzunehmen und einen flexiblen Personalschlüssel für von sinkenden Kinderzahlen bedrohte Kita-Einrichtungen einzuführen.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antragstellern betroffen sind Familien mit Kindern im Krippen- und Kita-Alter, insbesondere Pendlerfamilien, die auf Betreuung in den Randzeiten angewiesen sind, sowie öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten im ländlichen Raum Brandenburgs.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. die ausgelaufene RL-Kita-Betreuung wiederaufzunehmen und eine Pauschale von 500 Euro pro Kind und Jahr für die Betreuung in Randzeiten (über acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich) zu gewähren und die entsprechenden Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 einzuplanen; 2. rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für einen flexiblen Personalschlüssel zu schaffen, der bei sinkenden Kinderzahlen die rechnerische Gruppengröße pro Fachkraft automatisch absenkt, ergänzt durch eine Mindest- bzw. Sockelfinanzierung je Gruppe statt der bisherigen reinen Belegungsfinanzierung; die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen vollständig vom Land getragen werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderungen damit, dass laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (KV7-j/26, S. 30) zum 1. März 2026 66.321 Kinder in Randzeiten betreut wurden, was rund zwei Drittel aller Krippen- und Kita-Kinder im Land entspricht. Die Pauschale für Randzeitenbetreuung sei zuvor bereits von 600 Euro auf 500 Euro pro Kind gesenkt und zum 31. Dezember 2025 ganz eingestellt worden. Die Fraktion verweist zudem auf die Anhörung zum Entwurf des Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetzes im Bildungsausschuss, die laut AfD-Fraktion bestätigt habe, dass Familien mit kleinen Kindern wegen der geplanten Neuregelung der Essengeldfinanzierung zu den Verlierern der Reform zählten. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Entschließungsantrag handelt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde das Dokument von der AfD-Fraktion als Entschließungsantrag zu einem Antrag der BSW-Fraktion (Drucksache 8/3320 vom 01.09.2026). Genannte Zahlen laut Antragstellern unter Verweis auf das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (KV7-j/26, S. 30): 66.321 in Randzeiten betreute Kinder zum Stichtag 1. März 2026. Die geforderte Pauschale beträgt 500 Euro pro Kind und Jahr, zuvor habe sie 600 Euro betragen. Die Finanzierung wird für den Doppelhaushalt 2027/2028 gefordert. Mehrkosten durch den geforderten Systemwechsel sollen laut Antrag vollständig vom Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips ausgeglichen werden. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.