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BrandenburgEntschließungsantragBSW

📄 Rechtspflege - Den Rechtsstaat weiter stärken - Pakt für den Rechtsstaat konsequent nutzen

13. Oktober 2026Dokument 8/3543 · WP 8Brandenburg
Pakt für den RechtsstaatJustizpersonalRichter und StaatsanwälteLandeshaushaltkw-Vermerke

📋 Worum geht es?

Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der BSW-Fraktion zum Antrag der SPD- und CDU-Fraktion (Drucksache 8/3500) zum Thema Rechtsstaat und Justizpersonal. Die BSW-Fraktion fordert, dass die Landesregierung die im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern geschaffenen neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte in Brandenburg zusätzlich zum bisherigen Stellenniveau schafft und besetzt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Justiz in Brandenburg, insbesondere das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (Einzelplan 04), sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf, bei der Umsetzung des Haushalts für 2027 und 2028 sicherzustellen, dass die durch den Pakt für den Rechtsstaat geschaffenen neuen Stellen zusätzlich geschaffen und besetzt werden und dass die ausgebrachten kw-Vermerke (Stellen, die bei Freiwerden künftig wegfallen sollen) im Einzelplan 04 des Justizministeriums nicht umgesetzt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung der BSW-Fraktion sollen mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat bundesweit 450 Mio. Euro vom Bund bereitgestellt werden, davon 240 Mio. Euro für 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte. Die Fraktion führt aus, dass dies laut dem Kompromiss der Ministerpräsidenten lediglich eine Anschubfinanzierung sei; die Länder müssten die neuen Stellen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 schaffen und über die gesamte Arbeits- und Pensionsspanne weiterfinanzieren. Länder, die bereits 2023–2025 entsprechende Stellen geschaffen haben, dürfen laut der von der Fraktion zitierten Regelung zwei dieser Jahre auf ihre Selbstverpflichtung anrechnen. Die BSW-Fraktion behauptet, dass nach dem aktuellen Haushaltsansatz der Landesregierung und dem Willen der Koalition die Bundesmittel nur Lücken durch freiwerdende und auslaufende Stellen füllten, statt zusätzliche Stellen zu schaffen, und dass dies Sinn und Zweck der Bundesmittel verdrehe. Die Fraktion behauptet zudem, Brandenburg habe überlange Verfahrenslaufzeiten sowie überlastete Gerichte und Staatsanwaltschaften und benötige die zusätzlichen Stellen vollständig.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Entschließungsantrag von der BSW-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion (Drucksache 8/3500 vom 06.10.2026). Das Dokument ist ein Neudruck, eingegangen am 13.10.2026 und ausgegeben am 14.10.2026. Genannt werden ein bundesweites Fördervolumen von 450 Mio. Euro sowie 240 Mio. Euro für 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte, finanziert in zwei Tranchen des Bundes, mit Umsetzungszeitraum der Länder in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtags zu diesem Antrag liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3543, Wahlperiode 8, eingereicht 13. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.