📝 Pflegepersonal - Gesetz zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Landtag Brandenburg berät über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg (Drucksache 8/2899), der bereits durch den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten wurde (Drucksache 8/3511). Die BSW-Fraktion legt dazu einen Änderungsantrag vor, der Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs ergänzen soll. Es geht um die praktische Ausbildung von Pflegefachassistentinnen und -assistenten und die dafür notwendige Praxisanleitung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in Pflegeeinrichtungen und Kliniken, Auszubildende der Pflegefachassistenz, sowie Einrichtungen der Dienst- und Personaleinsatzplanung im Gesundheits- und Pflegebereich in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, in § 3a Nummer 1 des Gesetzentwurfs einzufügen, dass die Ausbildungsinfrastruktur auch die Sicherstellung einer fachlich geeigneten, am Ausbildungsziel ausgerichteten und zeitlich ausreichenden Praxisanleitung umfasst, sowie die Gewährleistung der dafür erforderlichen Freistellung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Personaleinsatzplanung.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Änderungsantrag sieht konkret eine Ergänzung von § 3a Nummer 1 des Artikels 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs vor. Die BSW-Fraktion begründet dies damit, dass Praxisanleitung nach ihrer Einschätzung häufig nur formal vorgesehen sei, tatsächlich aber parallel zur regulären pflegerischen Tätigkeit stattfinde, wodurch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter weiterhin in die Versorgung von Patientinnen und Patienten beziehungsweise pflegebedürftigen Menschen eingeplant würden. Nach Auffassung der Fraktion bestehe dadurch die Gefahr, dass die vorgesehene Praxisanleitung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden könne. Die Fraktion fordert daher, dass die Freistellung ausdrücklich in der Dienst- und Personaleinsatzplanung berücksichtigt werden müsse und Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter während dieser Zeiten nicht zur regulären personellen Besetzung herangezogen werden dürften.
⚡ Einordnung
Der Änderungsantrag wurde von der BSW-Fraktion eingereicht und bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2899 vom 02.06.2026) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (Drucksache 8/3511). Das Dokument enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern ausschließlich den Änderungsantrag mit Begründung der BSW-Fraktion.