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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Prüfung baumschonender Alternativen, Alleenschutz und europäische Wiederherstellungsziele

9. Oktober 2026Dokument 8/3551 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
AlleenschutzStraßensanierungBaumschutzNaturschutzrechtWiederherstellung der Natur

📋 Worum geht es?

Die Seestraße in Zeuthen wird von einer teils 80 bis 100 Jahre alten Allee begleitet. Nach dem planfestgestellten Vorhaben zum Ausbau der Landesstraße 401 sollen laut den Fragestellern 244 dieser Bäume gefällt werden. Die Fragesteller fragen nach geprüften Alternativen zum Erhalt der Bäume, nach dem Alleenschutz gemäß § 17 BbgNatSchAG und nach der Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Zeuthen, die Allee an der Seestraße mit den zur Fällung vorgesehenen Bäumen, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Vorhabenträger sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Brandenburg als Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche fachlichen und rechtlichen Gründe gegen eine baumschonende Alternative sprachen (Frage 1); welche technischen Varianten zum Baumschutz tatsächlich untersucht wurden, etwa Wurzelschutz oder abschnittsweise Bauweise (Frage 2); ob eine Variante mit auf 6,00 Meter begrenzter Fahrbahnbreite geprüft wurde und mit welchen Kosten- und Verkehrsfolgen (Frage 3); ob eine Variante geprüft wurde, bei der nur nachweislich kranke oder gefährdete Bäume gefällt werden (Frage 4); welche Erkenntnisse aus der Sanierung der Lindenallee in Zeuthen übernommen wurden (Frage 5); welche konkreten Prüfungen zum Alleenschutz nach § 17 BbgNatSchAG stattfanden (Frage 6); welche Auswirkungen die Fällung auf die städtische Baumüberschirmung und Grünflächen hat (Frage 7); ob und wie die Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung 2024/1991 geprüft wurde (Frage 8); welche Landesvorgaben aus dieser Verordnung für Infrastrukturvorhaben bestehen (Frage 9); und wie die Fällung mit den Zielen von Alleenschutz, Klimaschutz und europäischer Wiederherstellung vereinbar ist (Frage 10).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist bei den meisten Fragen (2 bis 10) lediglich auf die Entscheidungsgründe des Planfeststellungsbeschlusses beziehungsweise auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.07.2026 (Az. OVG 6 A 16/25), ohne eigene inhaltliche Angaben zu Varianten, Kosten oder Baumzahlen zu machen. Konkret benannt wird: Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L 401 Ortsdurchfahrt Zeuthen datiert vom 01.08.2024; die EU-Verordnung 2024/1991 trat erst am 18.08.2024 in Kraft, also nach dem Beschluss, weshalb laut Landesregierung keine Prüfungspflicht bestand. Der NABU Brandenburg klagte gegen den Beschluss, das OVG wies die Klage am 03.07.2026 ab, eine Revision wurde nicht zugelassen; der NABU legte am 29.09.2026 Nichtzulassungsbeschwerde ein, der Vorhabenträger gab eine Stillhaltevereinbarung ab. Die Planfeststellungsunterlagen sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) online einsehbar.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1255 (Drucksache 8/3297) von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion; die Antwort erfolgte durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Die Zahl von 244 zu fällenden Bäumen sowie die Beschreibung der Allee als teils 80 bis 100 Jahre alt stammen aus der Vorbemerkung der Fragesteller, nicht aus einer eigenen Angabe der Landesregierung. Die Landesregierung nennt als Fakten: Planfeststellungsbeschluss vom 01.08.2024, OVG-Urteil vom 03.07.2026 (Az. OVG 6 A 16/25), Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/1991 am 18.08.2024, NABU-Klage und Nichtzulassungsbeschwerde vom 29.09.2026. Zu den konkreten Fragen nach Baumzahlen, Kosten und geprüften Alternativen (Fragen 2 bis 10) macht die Landesregierung keine eigenen Angaben, sondern verweist auf die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens und die Urteilsbegründung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3551, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.