📝 Entschließungsantrag der AfD: Nullrunde bei Abgeordnetenentschädigung statt Neuntem Parlamentsrechtsänderungsgesetz
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf 'Neuntes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften' (Drucksache 8/3484) der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU), Ludwig Scheetz (SPD) und André von Ossowski (WfB-Gruppe) vom 01.10.2026. Die AfD-Fraktion fordert den Landtag auf festzustellen, dass die Regelung der Abgeordnetenentschädigung grundlegend überarbeitet werden müsse.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Landtags Brandenburg, deren Entschädigungsregelung angepasst werden soll, sowie die Bürger Brandenburgs als Adressaten der politischen Debatte um die Diäten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, den Automatismus jährlicher Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung abzuschaffen, den Abstand zwischen Anpassungen auf mindestens zwei Jahre zu erhöhen und für jede Änderung der Entschädigungshöhe einen gesonderten Landtagsbeschluss vorzuschreiben. Als Vorbild nennt die Fraktion ihren eigenen Gesetzentwurf vom 27.05.2026 (Drucksache 8/2866) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.
🔎 Konkrete Inhalte
Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf 8/3484 als unzureichend ab, da dieser laut AfD-Fraktion lediglich eine einmalige Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung im Jahr 2027 vorsehe. Die Fraktion begründet ihre Forderung mit der Lage der Wirtschaft in Brandenburg, die sie mit zunehmenden Betriebsaufgaben, Arbeitsplatzabbau und steigenden Lebenshaltungskosten beschreibt, und verweist auf ihren eigenen früheren Gesetzentwurf vom Mai 2026 (Drucksache 8/2866) als Vorlage für die geforderte Änderung des Abgeordnetengesetzes.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion am 14.10.2026 als Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 8/3484 (eingebracht am 01.10.2026 von Abgeordneten der CDU-, SPD-Fraktion und WfB-Gruppe). Die AfD-Fraktion verweist zur Begründung auf ihren eigenen Gesetzentwurf vom 27.05.2026, Drucksache 8/2866. Eine Antwort oder Beschlussfassung des Landtags zu diesem Entschließungsantrag enthält das Dokument nicht.