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BrandenburgKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Waffenbesitz - Verfassungsfeinde entwaffnen?

12. Oktober 2026Dokument 8/3563 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
WaffenbesitzVerfassungsfeindeAfDWaffenrechtSicherheit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Personen, die Mitglied der AfD sind, und die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Es wird auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt verwiesen, die die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern betrifft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mitglieder der AfD in Brandenburg sowie die Waffenbehörden, die für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur waffenrechtlichen Erlaubnis von AfD-Mitgliedern, zur Anzahl der Erlaubnisse und zur Verwaltungspraxis der Waffenbehörden in Bezug auf verfassungsfeindliche Bestrebungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit individuell geprüft wird und keine spezifischen Zahlen zu AfD-Mitgliedern vorliegen. Es wird betont, dass die Mitgliedschaft in der AfD allein nicht zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt. Die Waffenbehörde hat keine Statistiken über die Mitgliedschaft von Antragstellern.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung und erklärt, dass keine pauschalen Widerrufe von waffenrechtlichen Erlaubnissen für AfD-Mitglieder erfolgen können. Die Antworten basieren auf den geltenden Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3563, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.