❓ Flüchtlingspolitik - Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Brandenburg - Asylgrenzverfahren am Flughafen BER
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Brandenburg, insbesondere das neue Asylgrenzverfahren am Flughafen BER. Es wird erörtert, welche Aufgaben das Land Brandenburg übernimmt und wie die Kosten zwischen Bund und Land verteilt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schutzsuchende Menschen, die am Flughafen BER ankommen, sowie die zuständigen Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen konkret nach den Aufgaben des Landes Brandenburg im Asylgrenzverfahren, der Unterbringung von Schutzsuchenden, der praktischen Umsetzung der Nichteinreisefiktion, dem Umgang mit schutzbedürftigen Personen und dem vorgesehenen Überwachungsmechanismus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Asylverfahren zuständig ist, während die Länder für die Errichtung und den Betrieb der Einrichtungen verantwortlich sind. Brandenburg muss 40 Plätze für Schutzsuchende bereitstellen. Die Fiktion der Nichteinreise wird durch infrastrukturelle Maßnahmen sichergestellt. Besondere Schutzbedarfe werden durch die Bundespolizei und andere Dienstleister ermittelt und berücksichtigt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Tina Fischer und Ines Seiler der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Informationen zur Aufgabenverteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben. Es wird auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Kostenübernahme verwiesen.