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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergie - Anrechnung kommunaler Windenergiegebiete auf das Flächenziel 2027 und Auswirkungen auf das Windkraftmoratorium

16. Oktober 2026Dokument 8/3580 · WP 8Brandenburg
Heiko Gehring, Daniel Münschke
WindenergieFlächenzielWindkraftmoratoriumBrandenburgGesetzgebung

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Anrechnung kommunaler Windenergiegebiete auf das Flächenziel 2027 sowie die möglichen rechtlichen und planerischen Konsequenzen für das Windkraftmoratorium thematisiert. Es werden verschiedene rechtliche Aspekte und die Auswirkungen auf die Regionalplanung erörtert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen, die Windenergiegebiete ausgewiesen haben, sowie die Regionalplanungsgemeinschaften in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Beeinträchtigungen des Windkraftmoratoriums durch die Anrechnung kommunaler Windenergiegebiete und welche weiteren Vorhaben dadurch betroffen wären.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung stellt fest, dass zwischen dem Moratorium und der geplanten Gesetzesänderung kein rechtlicher, sondern nur ein tatsächlicher zeitlicher Zusammenhang besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anrechnung kommunaler Windenergiegebiete möglicherweise keine Beeinträchtigung des Moratoriums zur Folge hat, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Heiko Gehring und Daniel Münschke der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Anrechnung kommunaler Windenergiegebiete auf das Flächenziel 2027 rechtlich möglich ist, ohne das Moratorium zu verletzen. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Handlungssicherheit für die Regionalplanung hingewiesen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3580, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.