📄 Beratungsstrukturen zur Armutsbekämpfung in Berlin – Fortschreibung der Nachfrage zur Drs. 19/12124 und Bezug zum Sozialbericht 2025
📋 Worum geht es?
Die Anfrage knüpft an frühere Anfragen (Drs. 19/12124 und 19/12619) an und fragt nach der Entwicklung der Mittel und Personalausstattung der Allgemeinen Unabhängigen Sozialberatung (AUS) sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin zwischen 2022 und 2026. Zudem wird nachgefragt, ob es ein mit der Kinderarmutsprävention vergleichbares Konzept zur Bekämpfung von Altersarmut gibt, da der Sozialbericht 2025 dieses Thema nicht behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die zwölf Berliner Bezirke, die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUS), die 22 anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, bezirkliche Koordinierungsstellen zur Kinderarmutsprävention sowie Ratsuchende, insbesondere ältere Menschen und Menschen in Wohnungsnot.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich nach: der jährlichen Mittelverteilung der AUS auf die Bezirke 2022-2026; ob der Verteilungsschlüssel (70% Grundfinanzierung, 20% Sozialindex, 10% Bevölkerungszahl) unverändert gilt; den Personal- und Sachkosten der AUS je Bezirk; der Entwicklung der Vollzeitäquivalente in der Schuldner- und Insolvenzberatung; der Zahl der Ratsuchenden in fester und Kurzberatung; dem Stand der Koordinierungsstellen gegen Kinderarmut in allen Bezirken; einem vergleichbaren Konzept gegen Altersarmut; definierten Wirksamkeitskriterien und Evaluationsverfahren für die Präventionsarbeit; sowie zusätzlichen Mitteln und Maßnahmen zur Stärkung niedrigschwelliger Beratung seit 2022.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Verteilungsschlüssel der AUS-Mittel grundsätzlich fortbesteht, die Berechnungsgrundlage des Sozialindex 2023 aber auf den aktuellen Gesundheits- und Sozialstrukturatlas umgestellt wurde. Die Fachberatungskräfte in der Schuldner- und Insolvenzberatung stiegen von 103,03 VZÄ (2022) auf 108,85 VZÄ (2024), die Verwaltungskräfte von 27,13 auf 27,64 VZÄ. Kurzberatungen stiegen von 61.136 (2022) auf 67.957 (2024), feste Beratungen von 60.319 auf 61.512. In neun von zwölf Bezirken sind Koordinierungsstellen gegen Kinderarmut besetzt; in Marzahn-Hellersdorf ist die Besetzung für 2026 vorgesehen, in Treptow-Köpenick übernimmt eine Person aus dem Jugendamt die Aufgabe, in Charlottenburg-Wilmersdorf ein bereits etabliertes Kernteam. Im Doppelhaushalt 2026/2027 erhält jeder Bezirk 50.000 Euro für Angebote gegen Kinderarmutsfolgen. Eine eigene Strategie gegen Altersarmut analog zur Kinderarmutsstrategie ist laut Senat derzeit nicht vorgesehen; stattdessen verweist der Senat auf das am 4. Juni 2026 in Kraft getretene Altenhilfestrukturgesetz (§9 Berliner AG-SGB XII). Für die Schuldner- und Insolvenzberatung ist die Konkretisierung der Präventionsarbeit laut Senat abgeschlossen, eine externe Evaluation hat aber noch nicht stattgefunden. Für 2023 wurden der AUS zusätzlich 750.000 Euro über das Netzwerk der Wärme bereitgestellt und mit dem nächsten Doppelhaushalt verstetigt. Die Energieschuldenberatung Ost wurde 2023 mit 37.507,59 Euro, 2024 mit 94.428,96 Euro, 2025 mit 101.126,62 Euro und 2026 mit 100.000 Euro gefördert. Das Projekt Stromspar-Check der Caritas erhielt zwischen 2022 und 2026 Fördermittel zwischen 27.629,47 Euro und 180.000 Euro jährlich. Das Beratungsangebot „Frostschutzengel“ für wohnungslose EU-Bürger wurde mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 im Integrierten Sozialprogramm verstetigt und hat 2026 eine Plansumme von 388.940 Euro.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Abgeordneten Jeannette Auricht am 18. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 6. Juli 2026, unterschrieben von Staatssekretär Aziz Bozkurt in Vertretung für die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Das Dokument bezieht sich ausdrücklich auf frühere Drucksachen 19/12124 und 19/12619 sowie auf den Sozialbericht 2025, der laut Vorbemerkung der Fragestellerin Beratungsstrukturen nicht thematisiert. Konkrete Zahlen zu Mittelausstattung je Bezirk und Jahr sowie Personal- und Sachkosten je Bezirk werden laut Senat in einer Anlage mitgeteilt, die im vorliegenden Dokumenttext nicht vollständig enthalten ist (nur ein Tabellenfragment zu Mitte). Die Fragestellerin verweist auf eine vom Sozialbericht 2025 genannte Altersarmutsquote von rund 7 Prozent und eine verdeckte Altersarmutsquote von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten.