📄 Altersarmut in Berlin (1) – Fortschreibung und offene Fragen aus Drs. 19/12204 unter Berücksichtigung des Berliner Sozialberichts 2025
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin greift eine frühere Schriftliche Anfrage aus dem Jahr 2022 (Drs. 19/12204) zum Thema Altersarmut in Berlin wieder auf und bittet um Fortschreibung der damaligen Zahlen für die Jahre 2022 bis 2026. Hintergrund ist laut Fragestellerin, dass der Berliner Sozialbericht 2025 eine Altersarmutsquote von rund 7 Prozent ausweist, die nach Angaben der Fragestellerin fast doppelt so hoch sei wie im Bundesdurchschnitt, sowie eine geschätzte Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter von ca. 60 Prozent.
👥 Wer ist betroffen?
Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre in Berlin, insbesondere Beziehende von Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderungsrenten und Wohngeld; der Senat von Berlin und die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die Entwicklung des Rentenzahlbestands 2022-2026 nach Alter und Geschlecht; die Entwicklung der Erwerbsminderungsrenten 2022-2025; die Entwicklung der Empfänger von Grundsicherung im Alter nach Bezirken, Einkommen, Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Geschlecht; ob Anträge auf Grundsicherung im Alter inzwischen statistisch erfasst werden; wie viele Altersrenten auf vorangegangene Erwerbsminderungsrenten entfielen; ob Prognosen zur Altersarmut bis 2030/2035 vorliegen; die Entwicklung des Wohngeldbezugs von Rentnern 2022-2026; ob Erkenntnisse zum Einfluss von Corona- und Energiekrise auf die Altersarmut vorliegen; welche Maßnahmen gegen dauerhafte Grundsicherungsabhängigkeit und verdeckte Altersarmut geplant sind; sowie die Bewertung der im Sozialbericht genannten Geschlechterdifferenz bei Grundsicherungs- und Armutsgefährdungsquote.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass detaillierte Tabellen zum Rentenzahlbestand (Anlage 1, Stichtag 1. Juli 2025) und zu Erwerbsminderungsrenten (Anlage 2) vorgelegt wurden; Daten für 2026 lägen erst Ende 2026 vor. Angaben zu Grundsicherungsempfängern, Einkommen und Staatsangehörigkeit verweist der Senat auf das öffentlich zugängliche Sozial-Informations-System (SIS) und dessen Dashboards. Eine einheitliche statistische Erfassung von Anträgen auf Grundsicherung im Alter erfolge mangels technischer Voraussetzungen weiterhin nicht. Eine Auswertung von Altersrenten mit vorangegangener Erwerbsminderungsrente sei nur mit aufwändiger Sonderprogrammierung der Rentenversicherungsträger möglich und kurzfristig nicht realisierbar. Prognosen zur Altersarmut bis 2030/2035 liegen laut Senat nicht vor und seien derzeit nicht geplant. Zum Wohngeldbezug von Rentnern nennt der Senat folgende Zahlen: 2022: 13.440, 2023: 15.595, 2024: 28.635, 2025: 29.900, 2026: 31.090 Personen. Gesonderte Erkenntnisse zum Einfluss von Corona-Pandemie und Energiekrise auf die Altersarmut lägen nicht vor. Als Maßnahmen gegen verdeckte Altersarmut nennt der Senat niedrigschwellige Beratungsangebote (u.a. Allgemeine Unabhängige Sozialberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung), mobile Stadtteilarbeit und die Plattform SOZIALES BERLIN. Zur Geschlechterdifferenz führt der Senat die höhere Armutsgefährdungsquote bei Frauen auf geringere Erwerbsbeteiligung, mehr Teilzeitarbeit, unbezahlte Care-Arbeit und niedrigeres Lohnniveau zurück; die niedrigere Grundsicherungsquote bei Frauen erklärt er mit verdeckter Armut, also selteneren Anträgen trotz Anspruch.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) am 18. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 2. Juli 2026. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die frühere Schriftliche Anfrage Drs. 19/12204 vom 16. Juni 2022 sowie auf den Berliner Sozialbericht 2025 der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die vom Senat genannte Nichtinanspruchnahme-Quote von rund 60 Prozent wird unter Verweis auf eine Studie von Buslei et al. zitiert. Die Antwort wurde in Vertretung von Aziz Bozkurt unterzeichnet.