📄 Digitale Barrierefreiheit von Angeboten des Landes Berlin – Umsetzungsstand der in Drucksache 19/15535 ausgeführten Vorhaben
📋 Worum geht es?
Die Anfrage knüpft an die frühere Drucksache 19/15535 an und fragt nach dem aktuellen Stand der dort beschriebenen Vorhaben zur digitalen Barrierefreiheit von Online-Angeboten des Landes Berlin, etwa zu Gebärdensprachvideos, Leichter Sprache, dem Content-Management-System (CMS) und Usability-Tests.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Behörden der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, die Senatskanzlei, der Dienstleister BerlinOnline sowie Nutzende von Berlin.de-Angeboten, die auf barrierefreie digitale Inhalte angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: wie die Verantwortung für Gebärdensprach- und Leichte-Sprache-Inhalte von externen Dienstleistern an die Behörden übergegangen ist; wie viele Mitarbeitende damit befasst sind und wie sie geschult werden; zu welchem Ergebnis die Prüfung wiederkehrender CMS-Barrieren führte; inwieweit Usability-Tests durchgeführt wurden und mit welchen Ergebnissen; welche Behörden die landesweite Lizenz für barrierefreie PDFs nutzen; und ob der Senat die Barrierefreiheitsziele als erreicht ansieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Vertrag zur Gebärdensprache Mitte 2023 und der zur Leichten Sprache Mitte 2024 ausgelaufen ist; die Senatskanzlei stellte den Behörden danach Vorlagen, Textbausteine und Schulungen zur Verfügung. Zu Mitarbeiterzahlen, Schulungsumfang und Rückmeldungen der Behörden liegen dem Senat laut eigener Angabe keine Informationen vor. Die für das CMS zuständige Einheit wertet Hinweise auf Barrieren aus und hat u.a. automatisierte Validierungen (z.B. für Linktexte, Überschriftenhierarchien, Alt-Texte) im CMS eingeführt; seit 2021 ist das Designsystem von Berlin.de verpflichtend und mittlerweile weitgehend ausgerollt, es wird jährlich von einem externen zertifizierten Dienstleister auf Barrierefreiheit getestet. Usability-Tests wurden u.a. für das Service- und Familienportal sowie für mein.berlin.de nach dessen Relaunch durchgeführt, überwiegend durch einen Unterauftragnehmer von BerlinOnline (aktuell T-Systems). Der Senat listet 31 Behörden und Institutionen auf, die die landesweite Lizenz für barrierefreie PDFs nutzen, darunter alle Bezirksämter, mehrere Senatsverwaltungen, Gerichte und die Polizei Berlin. Zur Frage der Zielerreichung antwortet der Senat, digitale Barrierefreiheit sei ein kontinuierlicher Prozess und vollständige Barrierefreiheit in der Praxis nur schwer erreichbar; die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit setze verbindliche Standards und stellt seit Januar 2026 allen Behörden der unmittelbaren Verwaltung Zugänge zu einem KI-Tool zur Übersetzung in Einfache bzw. Leichte Sprache bereit.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht und von der Senatskanzlei im Namen des Senats beantwortet; die Antwort datiert vom 16.03.2026. Sie bezieht sich ausdrücklich auf die vorherige Drucksache 19/15535. Zu den Fragen nach Mitarbeiterzahlen, Schulungsumfang, Erfahrungen und Rückmeldungen zu Gebärdensprachvideos erklärt der Senat wörtlich, dass ihm 'keine Informationen vorliegen'. Genannt werden konkrete Daten: Vertragsende Gebärdensprache 26.06.2023, Stichtag für Nachaufträge 17.05.2023; Vertragsende Leichte Sprache 30.06.2024, Stichtag 07.06.2024; verpflichtende Nutzung des Designsystems seit 2021; KI-Tool-Zugänge für Leichte/Einfache Sprache seit Januar 2026. Für barrierefreie PDFs werden 31 konkret benannte Behörden und Institutionen als Nutzer der landesweiten Lizenz aufgeführt.