📄 Aktueller Stand in Sachen Zwischennutzung und Neubebauung des Grundstücks An der Urania 4-10 - Nachfragen zur Drucksache 19/24604: hier zur den Kosten für die Schadstoffsanierung
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt erneut nach den Kosten der Schadstoffsanierung des Grundstücks An der Urania 4-10, nachdem diese Frage in einer früheren Anfrage (Drs. 19/24604) nach seiner Einschätzung nicht ausreichend beantwortet wurde. Zudem fragt er, warum die Frage nicht einzeln beantwortet wurde und wie sich das mit dem verfassungsrechtlichen Auskunftsrecht von Abgeordneten vereinbaren lässt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Grundstück An der Urania 4-10 in Berlin, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), die Wohnungsbaugesellschaft degewo sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller wiederholt die Frage nach der Höhe der Kosten für die Schadstoffsanierung. Zudem fragt er, wie der Senat die unzureichende Beantwortung dieser Frage in der vorherigen Anfrage angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Abgeordneten begründet, warum die Frage nicht einzeln beantwortet wurde und welcher Sachzusammenhang eine gemeinsame Beantwortung erfordert habe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung antwortet, die Kosten für die Schadstoffsanierung hätten rund 3,05 Mio. Euro betragen. Zur unzureichenden vorherigen Beantwortung erklärt der Senat, dies sei auf ein Versäumnis innerhalb der Verwaltung zurückzuführen und entschuldigt die verspätete Antwort. Der Senat betont, keine Absicht zu haben, das verfassungsrechtliche Auskunftsrecht der Abgeordneten einzuschränken. Auf die Frage nach dem Sachzusammenhang für eine gemeinsame Beantwortung antwortet der Senat, es bestehe kein Sachzusammenhang; die Frage sei deshalb nun einzeln beantwortet worden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung liegt vor, unterzeichnet von Staatssekretär Aziz Bozkurt. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die vorherige Drucksache 19/24604 vom 15.12.2025 sowie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 und auf die Senatsantwort zur Drs. 19/16104 vom 11. Juli 2023. Die Senatsverwaltung nennt als Kosten für die Schadstoffsanierung rund 3,05 Mio. Euro und bezeichnet die Nicht-Beantwortung der ursprünglichen Frage als Versäumnis innerhalb der Verwaltung.