Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Barrierefreie Beförderung – Nachfragen zu Drucksache 19/24879

22. März 2026Dokument 19/24879 · WP 19Berlin
Catrin Wahlen
BarrierefreiheitSchienenersatzverkehrBegleitserviceTaxitarifMobilitätsgesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Drucksache (19/24879) zum Barrierefreien Alternativ-Verkehr (VBB-BAV) in Berlin. Es geht um Hilfen für Menschen mit Behinderungen bei Schienenersatzverkehr, Umstiegen und Überfüllung sowie um eine geplante Anpassung des Berliner Taxitarifs für Inklusionsfahrten.

👥 Wer ist betroffen?

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbeeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten, die den öffentlichen Nahverkehr in Berlin nutzen, sowie Nutzende des Sonderfahrdienstes (SFD) und des Taxikontos. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt, welche Maßnahmen das Auffinden von Schienenersatzverkehr für sehbeeinträchtigte oder lernbeeinträchtigte Fahrgäste erleichtern, wie Umstiege bei VBB-BAV-Routen erleichtert werden, wie die Mitnahmeverweigerung bei Überfüllung ausgeglichen wird, welche Vorkehrungen bei unzureichender Beratung bestehen und wer für den geplanten Aufpreis beim angepassten Taxitarif aufkommt bzw. wie sich dieser auf das Taxi-Konto für SFD-Berechtigte auswirkt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Wegweisung zu SEV-Haltestellen grundsätzlich nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen soll, dies bei kurzfristigem SEV aber nicht immer zeitgerecht umsetzbar sei; zusätzlich stehe der VBB Bus & Bahn-Begleitservice zur Verfügung. Das VBB-BAV-Kundencenter schlage laut Antwort nur barrierefreie Alternativrouten mit maximal einem zusätzlichen Umstieg vor und priorisiere auf Wunsch einfache Umstiege gegenüber kürzerer Reisezeit; bei unzureichender Beratung buche das Kundencenter ein geeignetes Taxi, es gebe telefonische Unterstützung beim Umstieg und den VBB-Begleitservice für schwierige Fälle. Kapazitätsengpässe (z. B. Überfüllung) wertet der Senat laut Antwort nicht als Barrierefreiheits-Störung im Sinne des § 26 Abs. 7 MobG, da keines der dort genannten Kriterien zutreffe; ein genereller Ausgleich durch exklusive individuelle Beförderungsangebote sei vom ÖPNV-Aufgabenträger nicht leistbar. Zur geplanten Taxitarifanpassung teilt der Senat mit, die Überlegungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit seien noch nicht abgeschlossen, weshalb noch keine Aussagen zu Kostenträger oder Auswirkungen auf das Taxikonto möglich seien; die für das Taxikonto zuständige Senatsverwaltung werde einbezogen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordnete Catrin Wahlen) eingereicht und knüpft ausdrücklich an die vorangegangene Drucksache 19/24879 an. Eine Antwort des Senats liegt vor, unterschrieben in Vertretung von Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, datiert auf den 12.03.2026. Die Antwort verweist auf § 26 (insbesondere Abs. 7) des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) sowie § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Zur geplanten Taxitarifanpassung und deren Finanzierung sowie Auswirkungen auf das Taxikonto macht der Senat laut eigener Aussage noch keine Angaben, da die Überlegungen nicht abgeschlossen seien.

Quelle: Berlin, Dokument 19/24879, Wahlperiode 19, eingereicht 24. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.