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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Nachfrage (Drs. 19/25187) Dienstreisen der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz

25. März 2026Dokument 19/25187 · WP 19Berlin
Marc Vallendar
NebentätigkeitLehrtätigkeitSenatorengesetzInteressenkonfliktDienstzeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage ist eine Nachfrage zu einer früheren schriftlichen Anfrage (Drs. 19/25187) zu Dienstreisen der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Der Fragesteller verweist darauf, dass der Senat zuvor erklärt hatte, es treffe nicht zu, dass Senatorin Dr. Felor Badenberg im Sommersemester 2026 Lehrveranstaltungen an der Universität zu Köln durchführe. Laut Fragesteller zeigen öffentlich einsehbare Angaben der Universität zu Köln jedoch, dass sie dort als mitveranstaltende Lehrbeauftragte bei einer montags stattfindenden Lehrveranstaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit geführt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, sowie die Senatsverwaltung für Justiz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Ob es zutrifft, dass Dr. Felor Badenberg im Sommersemester 2026 an der Universität Köln als mitveranstaltende Lehrbeauftragte an den genannten Lehrveranstaltungen beteiligt ist. 2. Falls ja, seit wann diese Nebentätigkeit dem Senat bekannt ist und wann sie angezeigt wurde. 3. Falls der Senat weiterhin von 'nicht zutreffend' ausgeht, worauf sich diese Bewertung konkret stützt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Justiz antwortet, dass der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln wöchentlich Lehrveranstaltungen zum Thema öffentliche Sicherheit hält, die Beteiligung der Senatorin sich jedoch auf eine einzige Vorlesung pro Semester beschränke, die sie außerhalb ihrer Dienstzeit im Rahmen einer unentgeltlichen Nebentätigkeit durchführe. Diese Nebentätigkeit als Lehrbeauftragte an der Universität zu Köln wurde der Senatorin laut Antwort durch Senatsbeschluss vom 25. Juli 2023 gemäß § 6 Absatz 3 des Senatorengesetzes gestattet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Marc Vallendar) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, unterzeichnet am 17. März 2026 von Susanne Hoffmann in Vertretung für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die Antwort verweist auf einen Senatsbeschluss vom 25. Juli 2023 als Genehmigungsgrundlage gemäß § 6 Absatz 3 des Senatorengesetzes sowie auf die vorangegangene Drucksache 19/25187.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25187, Wahlperiode 19, eingereicht 9. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.