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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Übergangsvoraussetzungen für das Gymnasium – Vergleich der Verfahren für die Wechsel nach der 4. Klasse vs. 6. Klasse

23. März 2026Dokument 19/25308 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
GymnasialübergangFörderprognoseProbeunterrichtAufnahmeverfahrenSekundarstufe I
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage vergleicht die beiden Verfahren, mit denen Berliner Grundschulkinder auf ein Gymnasium wechseln können: den freiwilligen vorzeitigen Übergang nach der 4. Klasse (Ü5) und den regulären Übergang nach der 6. Klasse (Ü7). Der Senat erläutert die rechtlichen Grundlagen, die jeweils einbezogenen Fächer und Zeugnisse sowie die Kriterien bei Übernachfrage.

👥 Wer ist betroffen?

Grundschülerinnen und -schüler sowie deren Erziehungsberechtigte in Berlin, die einen Wechsel auf ein Gymnasium anstreben, sowie Gymnasien und Grundschulen, die an den Aufnahmeverfahren beteiligt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) in welchen Punkten sich die Verfahren für Ü5 und Ü7 unterscheiden und welche sachlichen Gründe dafür genannt werden (tabellarisch); 2) welche Ziele der Senat mit beiden Verfahren verfolgt und inwieweit diese erreicht werden, inklusive vorhandener Evaluationen; 3) welche Belastungen durch Probeunterricht (Ü7) bzw. Eignungstests (Ü5) entstehen und welche Schutzmaßnahmen für das Kindeswohl vorgesehen sind; 4) ob der Senat plant, Elemente der beiden Verfahren aneinander anzugleichen; 5) welche weiteren mittelfristigen Änderungen an den Übergangsverfahren geplant sind und wie Schulen, Elternvertretungen, Bezirke und Fachverbände beteiligt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass der Übergang nach Klasse 4 (§ 56 Abs. 4 SchulG) freiwillig und auf Antrag der Eltern erfolgt, gestützt auf die Förderprognose aus dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Sachunterricht) sowie ggf. verpflichtende Eignungsfeststellungsverfahren je nach Schulprofil. Der Übergang nach Klasse 6 (§ 56 Abs. 3 SchulG) ist der Regelfall für alle Schülerinnen und Schüler; maßgeblich ist eine aus Zeugnisnoten der Klasse 5 und des ersten Halbjahres der Klasse 6 gebildete 'Notensumme', die 14 nicht überschreiten darf, sonst ist ein Probeunterricht zur Eignungsfeststellung erforderlich. Bei Ü5 wechselten im Verfahren 2025/2026 von 3.212 angemeldeten Schülerinnen und Schülern 2.021 über; im Schnitt sind ca. 2.300 Kinder pro Jahr betroffen. Beim Ü7-Probeunterricht lag die Bestehensquote 2025 bei 2,6 % (1.937 Teilnehmende) und 2026 bei 1,22 % (1.223 Teilnehmende); ca. 29.000 Kinder sind jährlich vom Ü7-Verfahren betroffen. Der Senat sieht laut eigener Aussage keine Pläne, die Verfahren einander anzugleichen (Frage 4) oder mittelfristig grundlegend zu ändern (Frage 5). Zum Schutz des Kindeswohls würden Eltern vorab informiert und geschultes Personal sorge für eine kindgerechte, entspannte Durchführung von Probeunterricht und Eignungstests.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Tommy Tabor) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (Antwort vom 16. März 2026, in Vertretung Dr. Torsten Kühne). Der Senat verweist auf § 56 Abs. 3 und Abs. 4 Schulgesetz Berlin, die Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVO-SbP) sowie § 6 der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO). Genannte Zahlen: Ü5 2025/2026 – 3.212 Anmeldungen, 2.021 Aufnahmen, ca. 2.300 Kinder im Schnitt pro Jahr; Ü7-Probeunterricht – 2025: 1.937 Teilnehmende, Bestehensquote 2,6 %; 2026: 1.223 Teilnehmende, Bestehensquote 1,22 %; ca. 29.000 Kinder jährlich im Ü7-Verfahren. Die Bewertung, dass die Bestehensquoten die 'Fachkompetenz der Berliner Grundschullehrkräfte' unterstreichen und die Zielerreichung des Verfahrens bestätigen, ist eine Einschätzung des Senats selbst.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25308, Wahlperiode 19, eingereicht 24. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.