📄 Zusätzliche Mittel im Aufgabenbereich Jugend: Basiskorrektur 2025, Steuerungsreserve Ukraine 2026, Tarifanpassungen 2026 und Basiskorrektur 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft zusätzliche Finanzmittel, die den Berliner Bezirken im Aufgabenbereich Jugend zufließen: über die sogenannte Basiskorrektur 2025 und 2026, über eine zentrale Vorsorge im Zusammenhang mit Flucht/Ukraine für 2026 sowie über Tarifanpassungen für freie Träger 2026. Der Fragesteller möchte wissen, welche konkreten Beträge je Bezirk und für welche Aufgaben diese Mittel vorgesehen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Die zwölf Berliner Bezirke, insbesondere deren Jugend- und Familienämter, sowie freie Träger im Jugend- und Familienbereich, Familienzentren, Familienservicebüros und Stadtteilmütter-Projekte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Welche Basiskorrekturtatbestände wurden 2025 im Aufgabenbereich Jugend umgesetzt, und mit welchem Betrag je Bezirk und für welche Aufgabe? 2) Mit welchen Mitteln aus einer 'Steuerungsreserve Ukraine' ist 2026 für Familienzentren, Stadtteilmütter und Familienservicebüros je Bezirk zu rechnen? 3) Welche Tarifanpassungen für freie Träger im Aufgabenbereich Jugend werden 2026 finanziell berücksichtigt, mit welchem Betrag je Bezirk und für welche Aufgaben? 4) Welche Basiskorrekturtatbestände sind 2026 im Aufgabenbereich Jugend vorgesehen, mit welchem Betrag je Bezirk und für welche Aufgabe?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Finanzen antwortet: Die Basiskorrektur 2025 ist zum Zeitpunkt der Antwort rechnerisch noch nicht abgeschlossen, bezirksscharfe Beträge liegen daher nicht vor; benannt werden aber die zugesagten Korrekturtatbestände (u.a. Fallzahlanpassungen bei Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen SGB VIII, Jugendberufshilfen, Entgeltanpassungen, Fallzahlausgleich für minderjährige Geflüchtete, Krankenhilfe Jugend, Familienfördergesetz, Umsetzung des Jugendgewaltgipfels, Flexibudget-Koordinierungsstelle). Eine 'Steuerungsreserve Ukraine 2026' existiert laut Antwort nicht als eigener Haushaltsposten; stattdessen ist im Einzelplan 29, Kapitel 2931, eine zentrale Vorsorge für fluchtbedingte Ausgaben etatisiert, davon 12.000 T€ für Integrationsmaßnahmen ohne rechtliche Verpflichtung (ca. 7.000 T€ für 2026, ca. 6.800 T€ für 2027), verteilt nach einem Pauschalbetrag je LAF-Unterkunftsplatz; über die konkrete Verwendung entscheiden die Bezirke eigenständig. Zu den Tarifanpassungen 2026 verweist die Verwaltung auf bereits dem Hauptausschuss vorgelegte Übersendungsschreiben (RN 19/2257, RN 19/2277); konkret genannt werden eine Plafonderhöhung von +3.335 T€ aus der Basiskorrektur 2024 sowie eine allgemeine Plafonderhöhung von 3,0 % (+2.926 T€) bei den 'Freiwilligen sozialen Leistungen' – eine bezirks- und produktgruppenscharfe Aufschlüsselung sei wegen der Produktbudgetierung nicht möglich. Für die Basiskorrektur 2026 liegen noch keine bezifferten Auswertungen vor, da das Haushaltsjahr erst begonnen hat; genannt werden aber bereits beschlossene Mehrmittel im Einzelplan 27, u.a. bis zu 50 T€ für den Kinder- und Jugendzirkus 'Cabuwazi', bis zu 125 T€ für Tarifanpassungen bei Familienzentren, bis zu 2.305 T€ für Qualitätsstandards der Familienservicebüros, bis zu 940 T€ für Verfahrenslotsinnen/-lotsen nach § 10b SGB VIII sowie eine Umschichtung von 3.360 T€ zur Stärkung des HzE-Flexibudgets; bezirkliche Einzelbeträge verweist die Antwort auf die Anlage 1 des Mehrmittel-Schreibens 2026/2027 (RN 19/2683).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Alexander Freier-Winterwerb (SPD) am 20. Februar 2026 eingereicht und am 10. März 2026 von der Senatsverwaltung für Finanzen (in Vertretung: Tanja Mildenberger) beantwortet. Die Antwort verweist mehrfach auf bereits dem Hauptausschuss vorgelegte Dokumente (RN 19/2257, RN 19/2277, RN 19/2400 BE, RN 19/2683) sowie auf die rechtliche Grundlage der Ausführungsvorschriften Nr. 9 zu § 26a LHO. Konkrete bezirksscharfe Beträge zu den Fragen 1-3 und 6-7 liegen laut Antwort nicht vor bzw. werden auf externe Anlagen verwiesen; genannte Gesamtbeträge sind: 12.000 T€ Integrationsmittel (davon ca. 7.000 T€ 2026, ca. 6.800 T€ 2027), +3.335 T€ und +2.926 T€ Plafonderhöhung, sowie die im Abschnitt D genannten Einzelbeträge bis 50 T€, bis 125 T€, bis 2.305 T€, bis 940 T€ und 3.360 T€ Umschichtung.