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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Tempo 30, Dialogdisplays und Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung an Bushaltestellen und Querungsstellen in Späthsfelde

22. März 2026Dokument 19/25329 · WP 19Berlin
Lars Düsterhöft
Tempo 30VerkehrssicherheitDialogdisplaysBushaltestellenFußgängerüberwege
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt nach Maßnahmen zur Verkehrssicherung an mehreren Straßen im Ortsteil Späthsfelde (Westweg, Mahonienweg, Ligusterweg, Späthstraße, Johannisthaler Chaussee), an denen Bushaltestellen und Querungsstellen auf fehlende Gehwege und teils hohe Geschwindigkeiten treffen. Im Zentrum stehen die Fragen, ob Tempo-30-Zonen, Dialogdisplays, provisorische Querungssicherungen oder mobile Lichtsignalanlagen eingerichtet werden könnten.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohner und Verkehrsteilnehmende in Späthsfelde (Bezirk Treptow-Köpenick), insbesondere Fußgänger, ÖPNV-Nutzende an betroffenen Bushaltestellen sowie Schulwegnutzende; zuständig sind der Senat für das übergeordnete Straßennetz und das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick als Straßenbaulastträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob Tempo-30-Anordnungen für die genannten Straßen geprüft wurden und mit welchem Ergebnis; welche rechtlichen oder fachlichen Gründe gegen eine solche Anordnung sprechen; ob dokumentierte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Johannisthaler Chaussee (laut früherer Anfrage bis zu 90 km/h) berücksichtigt wurden; ob der Senat die Einschätzung des Bezirksamts zu Dialogdisplays auf Tempo-50-Strecken teilt; nach welchen Kriterien Dialogdisplays berlinweit priorisiert werden; ob eine Kombination aus Tempo 30, Dialogdisplay und provisorischer Querungssicherung geprüft wurde; warum keine mobilen Lichtsignalanlagen eingesetzt wurden; welche Voraussetzungen dafür nötig wären; wie der Senat den Widerspruch zwischen genehmigten Bushaltestellen ohne sichere Gehwege und der Ablehnung von Querungshilfen wegen fehlender Gehwege erklärt; ob dieser Zustand mit den Zielen von Vision Zero, Barrierefreiheit und Schulwegsicherheit vereinbar ist; und welche konkreten Schritte, Fristen und Zuständigkeiten es gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass 2024 auf der Johannisthaler Chaussee zwischen A113-Zubringer und Aprikosensteig Tempo 30 wegen Gefährdung von Fuß- und Radverkehr angeordnet wurde, ein Antrag für den Königsheideweg 2020 aber abgelehnt wurde. Für die weiteren genannten Straßen bestehe laut Senat kein zwingendes verkehrsrechtliches Erfordernis nach § 45 StVO, da keine sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen im Umkreis bekannt seien und die Unfalllage als unauffällig gelte. Geschwindigkeitsüberschreitungen ließen sich laut Senat nicht durch verkehrsbehördliche Anordnungen verhindern. Die Priorisierung von Dialogdisplays liege bei den Bezirken; dem Senat seien deren konkrete Kriterien nicht bekannt. Provisorische Querungssicherungen seien laut Senat unter den vorhandenen Gegebenheiten nicht umsetzbar; Planung und Bau von Gehwegen und Dialogdisplays obliege dem Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick als Straßenbaulastträger. Mobile Lichtsignalanlagen seien laut Senat nicht erforderlich, da Verkehrsbeobachtungen außerhalb der Ferienzeit ausreichende Lücken für den Fußverkehr gezeigt hätten. Für Bushaltestellen gebe es laut Senat keine verbindlichen Vorgaben zur baulichen Befestigung des Gehwegs, anders als bei Fußgängerüberwegen. Der Senat bezeichnet den aktuellen Zustand als Ergebnis gewachsener Strukturen und erklärt, fehlende Gehwege und Querungshilfen ergänzen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden zu wollen. Für das übergeordnete Straßennetz seien die Prüfungen laut Senat abgeschlossen und negativ ausgefallen, weitere Schritte des Senats erfolgten daher nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Lars Düsterhöft (SPD) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (in Vertretung: Arne Herz) liegt vor, datiert auf den 11.03.2026. Die Antwort verweist mehrfach auf die vorangegangene Schriftliche Anfrage 19/24095 sowie auf eine dort enthaltene Antwort der BVG zu Frage 10. Genannt werden die konkrete verkehrsrechtliche Anordnung vom 27.02.2024 für die Johannisthaler Chaussee und die Ablehnung eines Bürgerantrags für den Königsheideweg im Jahr 2020. Rechtsgrundlagen, auf die sich der Senat bezieht, sind § 45 Abs. 1 und 9 StVO, § 26 StVO mit den Richtlinien R-FGÜ 2001 sowie § 37 StVO mit den Richtlinien RilSA. Zuständigkeiten werden ausdrücklich getrennt: Tempo-30-Anordnungen und Lichtsignalanlagen fallen laut Senat in dessen Zuständigkeit für das übergeordnete Straßennetz, Gehwegbau und Dialogdisplays in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamts Treptow-Köpenick als Straßenbaulastträger.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25329, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.